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Regelwerk

BTV 8-Beihilfe-Richtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV 8) bei Rindern, Schafen, Ziegen und sonstigen empfänglichen Tieren

- Hamburg -

Vom 05. Mai 2010
(Amtl. Anz.Nr. 41 vom 28.05.2010 S. 929)



1. Rechtsgrundlagen und Ziel der Richtlinie

Die Beihilfen werden von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) gemäß § 7 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz vom 6. Februar 2007 (HmbGVBl. 2007 S. 68) zu den Kosten gewährt, die Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen sowie sonstigen empfänglichen Tieren im Zusammenhang mit den Impfungen gegen BTV 8 entstehen. Die Beihilfe wird gewährt, um für die Tierhalter einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, dem Auftreten und der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 vorzubeugen.

Die Beihilfen dürfen nur entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (ABl. EU Nr. L 358 S. 3) gewährt werden.

2. Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen

Nach den Maßgaben dieser Richtlinie werden Beihilfen für Grundimmunisierungen und Wiederholungsimmunisierungen gegen BTV 8 gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Registrierung des Betriebes nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ( ViehVerkV) vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274),
  2. form- und fristgerechte Erfüllung der Melde- und Beitragspflichten zur Tierseuchenkasse Hamburg nach § 10 Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz,
  3. Einhaltung des Verfahrens nach Nummer 3 dieser Richtlinie,
  4. Antrag des Tierhalters auf Gewährung einer Beihilfe und Abtretung des Anspruchs an den impfenden Tierarzt mit anliegendem Antrag nach Muster a dieser Richtlinie und
  5. Geltendmachung des abgetretenen Beihilfeanspruchs durch den impfenden Tierarzt innerhalb von sechs Monaten nach durchgeführter Leistung, für die der Anspruch geltend gemacht wird, mit anliegendem Antrag nach Muster B dieser Richtlinie.

3. BTV 8-Impfverfahren

Die Impfungen (Grund- und Wiederholungsimmunisierungen) müssen mit einem zugelassenen Impfstoff entsprechend der Vorgabe des jeweiligen Herstellers als Einmalimpfung oder als Zweifachimpfung unter Einhaltung der empfohlenen Impfintervalle durchgeführt worden sein. Die Impfung der empfänglichen Tiere des Betriebes hat durch einen Tierarzt zu erfolgen, der zu den notwendigen Eintragungen in HIT durch den Tierhalter ermächtigt ist. Der Tierarzt hat die ordnungsgemäße Durchführung des hier beschriebenen Impfverfahrens zu bestätigen (Muster B) und die notwendigen Eintragungen umgehend in HIT vorzunehmen.

4. Höhe der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe beträgt 1,50 Euro je durchgeführter Impfung.

5. Schlussbestimmungen

Diese Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung der Beihilfemaßnahme durch die Europäische Kommission in Kraft.


Besitzer: Muster A
................................................................. .............................................
Name, Vorname Betriebsnummer
..........................................................................
Straße / Nr. / PLZ / Wohnort

An die
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Billstraße 80

20539 Hamburg

über die Tierärztin / den Tierarzt __________________________

Zuschuss zu den Kosten der Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit Typ 8

Ich beantrage, mir zu den Kosten für ____________ Impfungen gegen die

Blauzungenkrankheit Typ 8

am _____________________

bei __________Rindern, _________ Schafen, _______________ Ziegen

meines Bestandes einen Zuschuss in Höhe von Euro 1,50 je Impfung zu gewähren.

Gleichzeitig trete ich meinen Anspruch an die oben genannte Tierärztin / den oben genannten Tierarzt ab.

Ich bestätige die Vorgaben der BT-Beihilfe-Richtlinie eingehalten zu haben, und habe davon Kenntnis genommen, dass bei Verstößen gegen die Richtlinien der Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit Typ 8 oder gegen die für die Impfung maßgebenden Vorschriften und Anordnungen die gewährten Zuschüsse zurückgefordert werden können.

Hamburg,______________________________________________ ___________________________
Datum Unterschrift des Tierbesitzers
Muster B
Bank: ___________________________
BLZ:____________________________
Tierärztin / Tierarzt (Stempel) Bankkonto-Nr.: ____________________

An die
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Billstraße 80

20539 Hamburg

Liste der durchgeführten Impfungen

Lfd. Nr. Betriebs- Nr. Tierbesitzer

Name
Anschrift

Datum der Impfung Anzahl Betrag

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