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Regelwerk
Änderungstext

Durchführung des Waldschutzes in Hessen
- Hessen -

Vom 30. November 2018
(StAnz. Nr. 51 vom 17.12.2018 S. 1506)



GE-Nr. 1/2012 Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes (RiBeS 2012) vom 22. Februar 2012

Bezug: Grundsatzerlass Nr. 2/2013 vom 16. Dezember 2013 (StAnz. 2014 S. 25)

Der vorgenannte Erlass tritt zum 31. Dezember 2018 außer Kraft. Seine Geltungsdauer wird für ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.

Die zwischenzeitlichen Änderungen durch die Hessische Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz (GVBl. S. 335) sind zu beachten.

ID 190120

ENDE

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