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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über das Halten von Hunden

Vom 30. Januar 2007
(GBl. Nr. 9 vom 19.02.2007 S. 135)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

§ 7 Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden vom 2. Oktober 2001 (Brem.GBl. S. 331-2190-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (Brem.GBl. S. 635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 6 wird die Nummer 7 eingefügt.

2. Die bisherigen Nummern 7 bis 16 werden neue Nummern 8 bis 17.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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