Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über das Halten von Hunden
Vom 30. Januar 2007
(GBl. Nr. 9 vom 19.02.2007 S. 135)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 7 Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden vom 2. Oktober 2001 (Brem.GBl. S. 331-2190-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (Brem.GBl. S. 635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 6 wird die Nummer 7 eingefügt.
2. Die bisherigen Nummern 7 bis 16 werden neue Nummern 8 bis 17.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(Stand: 24.03.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion