Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Berichtigung des Waldgesetzes für das Land Bremen
Vom 3. August 2005
(GBl. Nr. 39 vom 19.08.2005 S. 399)
Das Waldgesetz für das Land Bremen (Bremisches Waldgesetz - BremWaldG) vom 31. Mai 2005, ausgegeben am 10. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 207), wird wie folgt berichtigt:
Zum Inhaltsverzeichnis:
a) In der Überschrift zu § 4 werden nach dem Wort "Maßnahmen" die Worte "von Trägern öffentlicher Vorhaben" angefügt.
b) In der Überschrift zu § 6 werden die Worte "Beschränkung von Hiebmaßnahmen" durch das Wort "Kahlschläge" ersetzt.
c) In der Überschrift zu § 13 werden nach dem Wort "Betretungsrecht" die Worte "und Haftung" angefügt.
d) In der Überschrift zu Abschnitt 5 wird das Wort "Schlussbestimmungen" durch das Wort "Schlussvorschriften" ersetzt.
(Stand: 06.07.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion