BaumSchVO - Bln
- Inhalt -
§ 1 Schutzzweck
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Erhaltungspflicht und Vermeidungsgebot
§ 4 Verbotene Maßnahmen
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Ersatzpflanzungen, Ausgleichsabgabe
§ 7 Haftung der Rechtsnachfolger
§ 8 Nachträgliche Anordnungen
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 Liste der Baumarten, die als langsam wachsend oder langlebig oder von besonderem ökologischen Wert, z.B. als Bienennährgehölz und Vogelschutzgehölz, zu qualifizieren sind