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Änderungstext
Zweites Gesetz
zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg
Vom 11. Mai 2007
(GVBl. Nr. 7 vom 14.05.2007 S. 93)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Fischereigesetz für das Land Brandenburg vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74, 76), wird wie folgt geändert:
Dem § 17 Abs. 5 wird der Absatz 6 angefügt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 11. Mai 2007
(Stand: 24.03.2021)
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