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Biotopschutzverordnung
Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen
- Brandenburg -
Vom 7. August 2006
(GVBl. II Nr. 25 vom 26.10.2006 S. 438)
Auf Grund des § 32 Abs. 1a des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) verordnet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz:
§ 1 Umschreibung der Biotope, Festlegung der geschützten Ausprägung
Die nach § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes gesetzlich geschützten Biotope werden wie folgt näher umschrieben. Ferner wird festgelegt, in welcher Ausprägung sie geschützt sind.
1 Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche
1.1 Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche
Natürliche oder naturnahe Fließgewässer zeichnen sich in der Regel durch einen gewundenen, nicht oder nur wenig begradigten Verlauf aus und haben unverbaute Ufer. Sie haben einen weitgehend ungestörten Kontakt zum Untergrund und weisen eine deutliche Fließrichtung und eine typische Pflanzen- und Tierwelt auf. Zum natürlichen oder naturnahen Fließgewässer gehören auch Altarme (vom Fließgewässer teilweise oder vollständig abgeschnittene, frühere Wasserläufe) sowie die angrenzenden überwiegend von Feuchtgrünland und typischen Gehölzen geprägten Auen.
Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auf
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind:
Einreihige Brunnenkresse (Nasturtium microphyllum), Bachbunge (Veronica beccabunga), Wasserstern (Callitriche spp.), Wasserhahnenfuß (Ranunculus spp.), Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis), Große Teichrose (Nuphar lutea), Durchwachsenes und Spiegelndes Laichkraut (Potamogeton perfoliatus, P. lucens), Gemeines Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Froschbiss (Hydrocharts morsusranae), Einfacher und Ästiger Igelkolben (Sparganium emersum. S. erectum), Berle (Berula erecta). Falt-Schwaden (Glyceria plicata), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Pfeilkraut (Sagittaria sagittifolia), Zweizahn (Bidens spp.), Schilf (Phragmites australis), Echte Zaunwinde (Calystegia sepium), Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus), Schlammling (Limosella aquatica).
Für diesen Biotop besonders typische Tierarten sind:
Fischotter (Lutra lutra), Biber (Castor fiber albicus). Wasserspitzmaus (Neomys fodiens), Flussuferläufer (Actitis hypoleucos), Rapfen (Aspius aspius), Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge (Gammarus pulex), Flussnapfschnecke (Ancyclus fluviatilis). Flussmuscheln (Unio spec.), Teichmuscheln (Anodonta spec.).
1.2 Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche
(Stand: 21.02.2020)
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