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Nationaler Allokationsplan für die zweite Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 für die Bundesrepublik Deutschland
Vom 28. Juni 2006
(BAnz. Nr. 135 vom 21.07.2006 S. 5148)
1 Einführung
In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Europäische Emissionshandelssystem unter einem außerordentlich hohen Zeitdruck termingerecht am 1. Januar 2005 eingeführt. Basierend auf den europarechtlichen Grundlagen Emissionshandelsrichtlinie und der so genannten "Linking Directive" existiert in
Deutschland ein umfangreicher Rechtsrahmen, der die Elemente Treibhausgasemissionshandelsgesetz ( TEHG), Zuteilungsgesetz 2007 ( ZuG 2007) und Projektmechanismengesetz (ProMechG) sowie verschiedene Verordnungen enthält. Der Emissionshandel erfasst in Deutschland rund 55 % der CO2-Emissionen und ist damit das zentrale klimaschutzpolitische Instrument. Der Emissionshandel ist in das umfassende Maßnahmenbündel des nationalen Klimaschutzprogramms integriert. Die Umsetzung der mit diesem für Deutschland völlig neuartigen Instrument verbundenen klimaschutzpolitischen Ziele hat den Nebenbedingungen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, Stärkung des Industriestandortes, Setzen wirtschaftlicher Anreize für Investitionen und Innovationen, Preiswürdigkeit der Energieversorgung und Energieversorgungssicherheit Rechnung zu tragen.
Hiermit legt die Bundesregierung den Nationalen Allokationsplan für die zweite Handelsperiode 2008 - 2012 (NAP II) vor. Der NAP II enthält nicht nur die vom Emissionshandel erfassten Bereiche, sondern behandelt auch die nicht emissionshandelspflichtigen Sektoren private Haushalte, Verkehr, Handel/Gewerbe/Dienstleistungen sowie die Anlagen der Energiewirtschaft und der Industrie, die nicht dem Emissionshandel unterliegen. Insoweit aktualisiert der NAP II das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 13. Juli 2005.
Der vorliegende NAP II spiegelt die erheblichen und vielfältigen Erfahrungen wider, die die Bundesregierung im Rahmen der Ausgestaltung und Implementierung des Emissionshandels in Deutschland aber auch in anderen Ländern gewonnen hat. Er ist gleichzeitig die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 enthaltenen Vorgaben.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Vorlage des NAP II die folgenden Ziele:
Im Hinblick auf das sehr anspruchsvolle Klimaschutzziel, das Deutschland im Rahmen des EU "burden sharing" übernommen hat und die bislang äußerst unterschiedlichen Fortschritte bei der Zielerreichung in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten geht die Bundesregierung für den Nationalen Allokationsplan II von folgenden Grundsätzen aus:
Die Bundesregierung kann mit der Vorlage des NAP II den Entscheidungen des Gesetzgebers über das Zuteilungsgesetz 2012 nicht vorgreifen. Zudem werden erst im Herbst 2006 verifizierte Daten aus einer im Sommer 2006 stattfindenden Erhebung für die Jahre 2003 und 2004 vorliegen.
(Stand: 10.02.2021)
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