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Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen

Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)

Stand 04.08.2023
(Quelle: www.lai-immissionsschutz.de)



Archiv: 2019

UMK-Umlaufbeschluss 44/2023
(LAI Beschluss top 8.4 148. LAI)

1. Inhaltsverzeichnis

2. Vorbemerkung

Am 19. Juli 2017 ist die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider vom 12. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht worden; eine Berichtigung folgte am 15. Februar 2018 (BGBl. I S. 2379; 2018 I S. 202).

Mit dieser Verordnung werden Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider festgelegt, um dem möglichen Austrag von Legionellen vorzubeugen und im Falle eines erhöhten Austrags unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft einleiten zu können.

Der Vermeidung des Legionellenwachstums in und der Minimierung des legionellenhaltigen Aerosolaustrags aus o. g. Anlagen kommt eine zentrale Rolle zur Vermeidung eines Gesundheitsrisikos zu.

2.1 Legionellen

Legionellen sind eine Gattung gramnegativer stäbchenförmiger Bakterien, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Oberflächengewässern, auch im Grundwasser und Boden, vorkommen. Es gibt mehr als 50 verschiedene Legionellenarten mit mehr als 80 Serogruppen. Einige dieser Unterarten/Serogruppen 1 können beim Menschen Erkrankungen (Legionellosen, PontiacFieber) auslösen, wenn legionellenhaltige Aerosole 2 eingeatmet werden. Risikogruppen sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Die Erkrankung erfolgt nicht durch Trinken oder Kontakt zum Wasser, sondern auf dem Luftweg (Einatmen). Die Mehrzahl der Erkrankungen in unseren Breiten wird durch Legionella pneumophila (Serogruppe 1) verursacht.

In natürlichen Gewässern überleben Legionellen häufig geschützt in Amöben. Wenn technische Wassersysteme mit Legionellen enthaltendem Wasser beschickt werden, kann es bei günstigen Bedingungen zu einer starken Vermehrung der Legionellen kommen. Ideale Wachstumsbedingungen finden die Legionellen in einem Temperaturbereich von 25 °C bis 45 °C und auf großen Oberflächen, auf denen sich z.B. an Ablagerungen (Kalkausfällungen, Schlämme, Korrosionsprodukte) Biofilme bilden, die ein eigenes "Ökosystem" bilden. Diese Voraussetzungen sind z.B. in Klimaanlagen, Verdunstungskühlanlagen und Naturzugkühltürmen sowie Nassabscheidern gegeben, aber auch in Hauswasserinstallationen. Werden die Aerosole, die aus solchen Anlagen emittiert werden, eingeatmet, kann dies zu den genannten Krankheitsbildern, auch zu Epidemien in der Umgebung der Anlage, führen.

In den letzten Jahren wurden in Deutschland einige Epidemien nachweislich durch Verdunstungskühlanlagen verursacht. Beispielsweise in Ulm im Jahr 2010, in Warstein im Jahr 2013, in Jülich und Bremen im Jahr 2015 mit insgesamt ca. 308 Erkrankten und 13 Todesfällen. Bei allen Angaben zu legionellenbedingten Erkrankungen und Todesfällen in Deutschland ist zu beachten, dass die Dunkelziffer wahrscheinlich höher liegt.

2.2 Technische Regelwerke und Hintergrundpapiere

Wichtige Informationen und Hinweise ergeben sich auch aus Technischen Regelwerken, wie z.B. der VDI 2047 Blatt 2, der VDI 2047 Blatt 3 und Hintergrundpapieren, wie z. B der Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern 3 vom 06.03.2020 ( UBA-Empfehlung). Diese sind in Kapitel 11 bei den Quellenangaben aufgeführt.

3. Fragen zum Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen ( Abschnitt 1 der 42. BImSchV)

Bei Fragen zum Anwendungsbereich kann im Einzelfall auch die Möglichkeit von Ausnahmen relevant sein. Nach § 15 Abs. 3 der 42. BImSchV können im Einzelfall Ausnahmen von den Anforderungen der Verordnung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In Betracht kommt dies insbesondere, wenn nachweislich ein signifikantes Legionellenwachstum innerhalb der Anlage ausgeschlossen werden kann. Da für die Beurteilung mikrobiologischer Sachverstand erforderlich ist, kann es sinnvoll sein, die Entscheidung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu treffen. Wie der Nachweis zu erbringen ist, wird im Einzelfall durch die zuständige Behörde gegenüber dem Betreiber festgelegt. Es wird empfohlen, Ausnahmen nur befristet zu genehmigen: Der Gewinn neuer Erkenntnisse zum hygienegerechten Betrieb von Anlagen mit Ausnahme ist zu erwarten; ebenso kann von weiteren technischen Entwicklungen ausgegangen werden.

3.1 Verdunstungskühlanlagen

3.1.1 Sind Verdunstungskühlanlagen, die ähnlich wie Nassabscheider bei einem pH-Wert von 4 oder weniger oder einem pH-Wert von 10 oder mehr betrieben werden, von der Verordnung ausgenommen?

Nein, Verdunstungskühlanlagen, die bei einem pH-Wert weniger als 4 oder mehr als 10 betrieben werden, unterliegen dem Anwendungsbereich der Verordnung. Die unter § 1 Absatz 2 Nr. 5 vorliegende Ausnahme bezieht sich nur auf Nassabscheider.

3.1.2 Sind Verdunstungskühlanlagen, die ausschließlich mit Frischwasser im Durchlaufbetrieb betrieben werden, analog zu Nassabscheidern vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen?

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(Stand: 13.11.2023)

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