![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Landesverordnung
zur Änderung der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach
immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und medienübergreifenden Berichtspflichten 1
Vom 6. März 2011
(GVOBl.Sch.-H. Nr. 5 vom 31.03.2011 S. 74)
Aufgrund des § 28 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes und § 4 Abs. 2 des Landes-Immissionsschutzgesetzes vom 6. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 2) verordnet die Landesregierung:
Die Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und medienübergreifenden Berichtspflichten vom 20. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 540), geändert durch Verordnung vom 27. Februar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 83), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
alt | neu |
ImSchV-ZustVO - Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und medienübergreifenden Berichtspflichten | "Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach immissionsschutzrechtlichen sowie sonstigen technischen und medienübergreifenden Vorschriften des Umweltschutzes (ImSchVZustVO)" |
2. § 1 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 1 Besondere Zuständigkeiten11
(1) Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist zuständig für
(2) Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist zuständig für
|
" § 1 Besondere Zuständigkeiten
(1) Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist zuständig für
|
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓