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Regelwerk

Bekanntmachung über das Verfahren zur Übermittlung von Anzeigen, Informationen und Prüfberichten der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)

Vom 16. Juli 2018
(Amtsbl. Schl.-H Nr. 31 vom 30.07.2018 S. 663)



Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - V 625 -

Für das Verfahren zur Übermittlung von Anzeigen nach § 13, von Informationen nach § 10 und von Prüfberichten nach § 14 der 42. BImSchV trifft das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung gemäß § 17 der 42. BImSchV folgende Festlegungen:

I. Festlegung des Übermittlungswegs

Für das Anzeigeverfahren nach § 13 der 42. BImSchV, für die Übermittlung von Informationen gemäß § 10 und von Prüfberichten nach § 14 der 42. BImSchV ist der elektronische Weg zu wählen.

II. Nutzung der webbasierten Anwendung "KaVKA-42.BV"

Für die Durchführung des Anzeigeverfahrens nach § 13 der 42. BImSchV sowie für die Übermittlung von Informationen gemäß § 10 und von Prüfberichten nach § 14 der 42. BImSchV wird den Betreibern die Web-Anwendung "KaVKA-42.BImSchV" (www. kavka.bund.de) kostenfrei zur Verfügung gestellt.

KavKA-42.BV ist eine webbasierte Anwendung,, mit der Anzeigen, Meldungen und Prüfergebnisse entsprechend der 42. BImSchV durch die Betreiber von Anlagen online in einem gemeinsamen Kataster erfasst werden können. Dieses Kataster dient auch für die Übermittlungen weitergehender überwachungsrelevanter Informationen durch die Betreiber.

III. Zuständigkeit

Zuständige Behörde für den Vollzug der 42. BImSchV ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR). Weiterführende Informationen und Kontaktdaten können unter dem Link "42. BImSchV MELUND" aufgerufen werden.

ENDE

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