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Regelwerk

Bekanntmachung zum Vollzug der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 28. Juni 2018
(AmtsBl. M-V Nr. 28 vom 16.07.2018 S. 390)



Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt - VI 130a - 570-00002-2014/001 -

Am 19. August 2017 ist die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) vorn 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379) in Kraft getreten. Abweichend davon treten die Anzeigepflichten für Neu- oder Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel gemäß § 13 in Verbindung mit § 20 der 42. BImSchV am 19. Juli 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die jeweilige Anlage der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats (bis zum 19. August 2018) anzuzeigen.

Aufgrund des § 17 der 42. BImSchV schreibt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt als zuständige oberste Landesbehörde vor, dass der Betreiber für Informationen nach § 10 der 42. BImSchV und Anzeigen nach § 13 der 42. BImSchV, die der zuständigen Behörde zu übermitteln sind, den elektronischen Weg zu nutzen hat. Die elektronische Übermittlung hat über die bundeseinheitliche Software mit dem Namen "Kataster Verdunstungskühlanlagen (KaVKA)", die ab dem 19. Juli 2018 unter der Internetadresse www.kavka.bund.de zur Verfügung steht, zu erfolgen.

Für Mitteilungen nach § 14 Absatz 2 der 42. BImSchV ist ebenfalls dieser Weg zu nutzen. Abweichungen hiervon sind nur im Einzelfall nach Absprache mit der jeweils zuständigen Behörde möglich.

ENDE

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(Stand: 02.08.2018)

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