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Regelwerk

Bekanntmachung zum Vollzug der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV)

- Hamburg -

Vom 26.06.2018
(Amtsl.Anz. Nr. 51 vom 26.06.2018 S. 1439)



Am 19. August 2017 ist die Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft getreten (BGBl. 2017 I S. 2379). Die im Folgenden genannten Paragraphen sind solche der 42. BImSchV.

Die Behörde für Umwelt und Energie schreibt nach § 17 (Informationsformate und Übermittlungswege) vor, dass der Betreiber für Informationen nach § 10 und Anzeigen nach § 13, die nach der 42. BImSchV der Behörde zu übermitteln sind, den elektronischen Weg zu nutzen hat. Mitteilungen nach § 14 Absatz 2 können ebenfalls auf diesem Weg übermittelt werden. Abweichungen hiervon sind nur im Einzelfall nach Absprache mit der jeweils zuständigen Behörde möglich.

Zur Unterstützung der Betreiber von Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, stellen die Länder demnächst die unter der URL www.kavka.bund.de erreichbare Software mit dem Namen KaVKA42BV zur Verfügung.

Weitere Informationen, insbesondere zu Termin der Freischaltung der Software, erhalten Sie unter der URL www.hamburg.de\kavka

ENDE

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(Stand: 13.07.2018)

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