Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und zur Begrenzung der Auswirkungen, zum Beispiel:
baulicher Brandschutz (Wahl geeigneter Widerstandsklassen für Wände und Decken, Verwenden möglichst nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Baustoffe),
Verhindern der Einwirkung von Luftsauerstoff, oxidierender oder anderer brandfördernder Stoffe auf brennbare Stoffe,
Verhindern des Wirksamwerdens von Zündquellen,
Beschränken der Mengen brennbarer, oxidierender oder anderer brandfördernder Stoffe auf das betriebsmäßig geringst mögliche Maß,
sachgemäße Lagerung und Aufbewahrung brennbarer Stoffe,
Errichten von Auffangräumen für brennbare Flüssigkeiten oder verflüssigte Gase,
Einhalten ausreichender Abstände,
Errichten ortsfester oder ortsbeweglicher Löscheinrichtungen (z.B. Feuerlöschmonitore, Pulverlösch- und Beschäumungseinrichtungen, Berieselungseinrichtungen zum Kühlen, Sprühwasserhochdrucknebel (HDWN)- und Sprinklereinrichtungen, Löscheinrichtungen mit Inertgasen, Feuerlöschfahrzeuge, Handfeuerlöscher),
Verhindern oder Einschränken der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,
Verhindern der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,
Einsatz von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 4 Teil B der Betriebssicherheitsverordnung [12].
Maßnahmen zum Schutz vor und zur Begrenzung von Explosionen und ihrer Auswirkungen, zum Beispiel
Einrichtungen zur Inertisierung,
Explosionsfeste Umschließung, druckfeste oder druckstoßfeste Bauweise,
Einrichtungen zur Explosionsunterdrückung,
Einrichtungen zur explosionstechnischen Entkopplung von Systemen bzw. zum Explosionsabbruch (z.B. Zellenradschleusen, Löschmittelsperren, Schnellschlussschieber und -klappen, Schnellschlussventile, Entlastungsschlote),
Explosionsdruckentlastungseinrichtungen,
Schutzmauern,
Schutzwälle,
Ausblasebauart, Massivbauweise (Verbunkerung),
Manipulatoren in Kombination mit Schutzmauern,
Sicherheitsabstände.
1.2.2 Schutz gegen Ereignisse durch äußere Einwirkung
Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel:
ausreichender Abstand,
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