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Regelwerk

Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Schlüsseltechnologien für die Elektromobilität (STROM)"

Vom 1. April 2010
(BAnz. Nr. 60 vom 21.04.2010 S. 1389)



Klimaschutz und Energieversorgung sind zentrale Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Deutschland. In diesem Kontext ist eine zukunftsfähige Mobilität von strategischer Bedeutung. Langfristig wird der Verkehr überwiegend auf fossile Brennstoffe verzichten müssen, damit die angestrebten Klimaschutzziele erreicht werden können.

Elektromobilität spielt dabei als Schlüsseltechnologie eine wichtige Rolle: Eine zunehmende Elektrifizierung des Antriebsstrangs bis hin zum ausschließlich elektrischen Antrieb bietet die Chance, eine starke Reduktion der CO2- und Schadstoffemissionen zu erreichen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Rohstoffen zu verringern.

Deutschland als Vorreiter einer klimagerechten Politik, als Sitz technologisch führender Unternehmen und vor allein als Europas wichtigster Automobilstandort hat die Aufgabe und gleichzeitig die Chance, dieser Technologie den entscheidenden Impuls zu geben und damit die Marktfähigkeit innovativer Fahrzeuge zu beschleunigen sowie globale Standards zu setzen. Um dem Anspruch zu genügen, Leitmarkt für Elektromobilität zu werden, sind allerdings in den nächsten Jahren umfangreiche Forschungsaktivitäten erforderlich, die das gesamte Gebiet der Einführung von Elektrofahrzeugen adressieren und in einem ersten wichtigen Schritt vor allem die technologischen Voraussetzungen für marktfähige Elektrofahrzeuge schaffen.

Die Entwicklung zur Elektromobilität steht erst am Anfang. Dennoch ist schon heute abzusehen, dass sie auf viele Branchen und Industriezweige einen starken Einfluss haben wird. Die Bundesregierung hat deshalb im Bereich der Elektromobilität bereits erste richtungsweisende Schritte unternommen. Dazu zählen Maßnahmen, die mit 500 Millionen Euro im Rahmen des Konjunkturpakets II unterstützt werden. Darüber hinaus wurde im August 2009 der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität verabschiedet, der die Grundlage für eine strategisch ausgerichtete Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland legt. Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis spätestens zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren und Deutschland so zu einem Leitmarkt für Elektromobilität wird (siehe www.bmbf. de).

Wesentliches Ziel dieser Förderbekanntmachung ist es, aufbauend auf den bestehenden Innovationsallianzen neue Innovationspartnerschaften zwischen Wirtschaft und Wissenschaft themenübergreifend zu fördern.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Zur Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), im Rahmen der Förderbekanntmachung "Schlüsseltechnologien für die Elektromobilität (STROM)" Forschung- und Entwicklungsarbeiten im Bereich Gesamtfahrzeugsysterne, Batterieentwicklung und -integration, Energiemanagement sowie der entsprechenden Werkstoff- und Materialforschung zu unterstützen. Bei der Festlegung der Förderbereiche wurden Empfehlungen externer Experten berücksichtigt.

Eine zentrale Rolle spielen vor allem die Verfügbarkeit geeigneter Fahrzeugbatterien, innovativer elektrischer und elektronischer Systeme, eine entsprechende Systemintegration und das gesamte Energiemanagement des Fahrzeugs. Die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie hat auf Grund ihrer technologischen Kompetenz die Chance, sich langfristig einen weltweiten Spitzenplatz auf dein hoch kompetitiven Zukunftsmarkt der Elektromobilität zu sichern. Zu diesem Zweck müssen aber möglichst zügig Schlüsseltechnologien für energieeffiziente, ressourcenschonende, sichere, bezahlbare und leistungsfähige Elektrofahrzeuge entwickelt und diese Fahrzeuge in signifikanten Stückzahlen auf den Markt gebracht werden.

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland kommt eine besondere Bedeutung zu.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung des BMBF besonders erwünscht. Unterstützung bietet hier der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung. Weitere Informationen finden sich unter http://www.hightechgruenderfonds.de.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Grundlage für die Förderung von FuE(Forschung und Entwicklung)-Projekten im Rahmen dieser Förderbekanntmachung durch das BMBF sind die Rahmenprogramme "IKT2020 - Forschung für Innovationen" und "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING".

2 Gegenstand der Förderung

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