Regelwerk |
Richtlinien zur Förderung im Rahmenkonzept
"Forschung für die Produktion von morgen" zum Themenfeld Energieeffizienter Leichtbau
Vom 15. April 2010
(BAnz. Nr. 69 vom 06.05.2010 S. 1627)
Die Hightech-Strategie der Bundesregierung ist eine ressortübergreifende Initiative für eine zukunftsweisende Innovationspolitik. Forschungsergebnisse sollen vermehrt in marktfähige Produkte überführt werden, indem die Rahmenbedingungen hierfür innovationsgerechter gestaltet sowie strategische Partnerschaften zwischen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgebaut werden.
Die Bekanntmachung ist Bestandteil der Aktivitäten zur "Ressourceneffizienz in der Produktion" und damit eine Konkretisierung der Hightech-Strategie der Bundesregierung für die Schlüsseltechnologie Produktionstechnik. Sie leistet einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Wesentliches Ziel der Förderbekanntmachung ist es, neue Innovationspartnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft themenübergreifend zu fördern (Innovationsallianzen).
Angesichts des Klimawandels sowie der zunehmenden Verknappung und Verteuerung natürlicher Ressourcen rückt die Verbesserung der Energie- und Materialeffizienz auch in der Produktion verstärkt in das Zentrum der Betrachtung. Diesem Trend zu mehr Nachhaltigkeit müssen sich die Unternehmen der Fertigungstechnik sowie die jeweiligen Produktionsausrüster stellen. Durch energieeffizienten Leichtbau mit neuartigen Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien für den Einsatz zukunftsweisender Leichtbauwerkstoffe (Faserverbundwerkstoffe und Multimaterialsysteme) wird eine nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs während der Produktherstellung und Produktnutzung erreicht.
Leichtbau ist vor dem Hintergrund der Verknappung der Rohstoffe ein entscheidender Beitrag zur Senkung des Ressourcen- und Energieverbrauchs.
Eine signifikante Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs ist über den verstärkten Einsatz von Produkten in Leichtbauweise, insbesondere zur Gewichtsreduzierung (z.B. bei Fahrzeugen, Werkzeugmaschinen, Industrierobotern, Windkraftanlagen u. a.), erreichbar. Maßgeblich unterstützt werden kann dieser Einsatz durch innovative Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien für Leichtbauprodukte, die gleichzeitig ein weiteres wesentliches Potenzial zur Energieeinsparung bieten.
Hauptanwendungsbereich von Leichtbauprodukten ist die Schlüsselindustrie Fahrzeugbau, also die Herstellung wasser-, luft- und bodengebundener (Straße und Schiene) Fahrzeuge und deren Komponenten für den Personen- und Güterverkehr. Aktuell von großer Bedeutung ist der Leichtbau unter anderem auch bei der Einführung der Elektromobilität. Aufgrund der (noch) sehr eingeschränkten Kapazitäten der Energiespeicher muss das Fahrzeuggewicht möglichst niedrig gehalten werden, damit für den Verbraucher akzeptable Fahreigenschaften und Reichweiten erzielt werden können.
In allen Phasen der Produktentstehung und -nutzung ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte für Energie- und Materialeffizienz, also für mehr Nachhaltigkeit. Um die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Spitzenposition der deutschen Industrie zu sichern und auszubauen, ist besonders die Einführung innovativer energie- und materialeffizienter Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien für den Leichtbau unter Berücksichtigung der gesamten Prozesskette voranzutreiben. Auf die sinnvolle Nutzung vorhandener und etablierter Plattformen, Standards und Schnittstellen ist dabei zu achten.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Programm "Rahmenkonzept Forschung für die Produktion von morgen" kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland. Forschung in und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird besonders gefördert.
Im Rahmen der hier vorgestellten Maßnahme sollen produzierende Unternehmen dabei unterstützt werden, neue Materialien für den Leichtbau energie- und ressourceneffizient einzusetzen und zu verarbeiten und damit ihre herausragende Stellung in der Weltwirtschaft zu erhalten.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Mit dieser Bekanntmachung sollen die Voraussetzungen für eine noch breitere Anwendung von Leichtbauprodukten geschaffen werden, um Chancen für die Erschließung von neuen Marktsegmenten mit hoher Wertschöpfung zu eröffnen oder auszubauen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Ressourceneffizienz in der Produktion geleistet werden.
Voraussetzung für die breitere Anwendung von Leichtbauprodukten, insbesondere aus Faserverbundwerkstoffen, ist die Bereitstellung serientauglicher, robuster und effizienter Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien. Darüber hinaus müssen diese Technologien in bestehende Prozessketten flexibel integrierbar sein. Insbesondere neuartige Herstellungs-, Bearbeitungstechnologien sowie Handling- und Qualitätssicherungsverfahren für Faserverbundwerkstoffe sowie die Verkettung der einzelnen Prozessschritte sind dabei die Schlüssel zum Aufbau flexibler, durchgängiger automatisierter Fertigungsprozessketten.
Leichtbauprodukte sollen mindestens die gleichen Qualitätseigenschaften aufweisen, wie die meist metallischen Alternativen. Künftig muss deren Herstellung und Nutzung mit einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs und damit auch der Schadstoffemissionen einhergehen.
Die Verfügbarkeit von immer komplexeren und leistungsfähigeren Ausgangsmaterialien für den Leichtbau (homogen, z.B. Leichtmetalllegierungen oder inhomogen, z.B. Verbundwerkstoffe und Multimaterialsysteme) stellt sehr hohe Anforderungen an ressourcenschonende und wirtschaftliche Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien. Leichtbauprodukte können in den meisten Fällen mit klassischen Fertigungsverfahren nicht wirtschaftlich in ihren funktionalen Endzustand gebracht werden. Sie müssen vielmehr mit zu optimierenden etablierten oder noch zu entwickelnden neuen Technologien, die oftmals sehr energieintensiv sind, weiter- und endbearbeitet werden.
Ziel der Bekanntmachung ist es, die Entwicklung neuer ressourcenschonender Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien und dazu erforderlicher Produktionsausrüstungen für eine wirtschaftliche und ressourceneffiziente Fertigung von Leichtbauprodukten aus Faserverbundwerkstoffen und Multimaterialsystemen zu unterstützen.
Insbesondere für Serienanwendungen mittlerer und hoher Stückzahlen soll eine weitgehende Fertigungsautomatisierung als notwendige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie mit ihren vergleichsweise hohen Lohn- und Lohnnebenkosten erreicht werden.
Betrachtet werden soll die gesamte Prozesskette von der Konstruktion über Produkt- und Prozesssimulation, das Ur- und Umformen als Herstellungstechnologien, die Bearbeitungstechnologien für Trenn- und Zerspanungsverfahren sowie die Fügeverfahren für Bauelemente und Baugruppen aus Werkstoffen gleicher Struktur und Werkstoffen unterschiedlicher Strukturen im Sinne von Multi-Material-Design.
Von übergreifender Bedeutung für alle Produktionsschritte sind prozessintegrierte Qualitätssicherungsstrategien für die sichere Herstellung reproduzierbarer Produkteigenschaften.
Materialentwicklungen sind nicht Gegenstand der Bekanntmachung.
Das jeweils erwartete Verbesserungspotential, insbesondere hinsichtlich der Energie- und Ressourceneffizienzsteigerung, ist quantifiziert darzustellen und bei Durchführung des Vorhabens beispielhaft in der Praxis zu demonstrieren.
Die Forschungsarbeiten sollen in Verbundprojekten von interdisziplinären Projektteams durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (Definition der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/enterprise/ enterprise policy/sme_definition/index de.htm), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.2.2).
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In ihnen soll einer der unter Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, welche die neuen Produkte und Produktionsanlagen in Deutschland produzieren und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Multidisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen werden erwartet.
Es wird von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten und die eventuell zu bildenden übergreifenden Innovationsplattformen zu den einzelnen Forschungsthemen zu unterstützen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, oh das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Europäische Kooperationen zur Forschung für die Produktion sind erwünscht. EUREKa bietet die Möglichkeit für deutsche Konsortien, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Unterstützung dabei leistet die PRO-FACTORY Working Group. Zukünftige Projekte werden im EUREKA-Umbrella PRO-FACTORY eingebunden.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http :// www.kp dlr.d e/ profi/ easy/formul ar.html ) entnommen werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen Industrie- und Forschungspartnern innerhalb der Verbundprojekte erforderlich ist.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtzzentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE(Forschung und Entwicklung)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Karlsruhe - PTKA, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT) (www.produktionsforschung.de) beauftragt.
Ansprechpartner ist:
Karlsruher Institut für Technologie
Projektträger Karlsruhe - PTKA
Produktion und Fertigungstechnologien (PFT)
Hermannvon-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, erhalten weitere Informationen unter
Telefon 0 72 47-82 52 87, Herr Sehorz,
E-Mail: ruediger.sehorz@kit.edu
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.d1r.de/profi/easy/formular.html">http://www.kp.d1r.de/profi/easy/formular.htmlabgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http ://www.kp. dir. de/profi/easy).
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe - PTKA, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT) bis spätestens 31. Juli 2010 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist jeweils eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Projektskizzen sollen federführend insbesondere von potenziellen Vermarktern der Forschungsergebnisse eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sind im Karlsruher Institut für Technologie
Projektträger Karlsruhe - PTKA
Produktion und Fertigungstechnologien (PFT)
Hermannvon-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
einzureichen.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als zehn Seiten ausgeführt werden.
Eine Word-Vorlage für Projektskizzen mit Deckblatt ist auf der Internetseite www.produktionsforschung.de verfügbar.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die § § 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe" in der BMBF-Förderlinie "Profil - Neue Technologien (ProfilNT)" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.
Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.
Mit der Abwicklung der Bekanntmachung "ProfilNT" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgiirtel 23
50968 Köln
Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 02 21-3 76 80-28
Telefax: 02 21-3 76 80-27
E-Mail: ProfiINTgaiEde
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF (http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html) oder auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
8 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |
(Stand: 06.09.2023)
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