POPs-Übereinkommen (3)

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Artikel 27 Vorbehalte

Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.

Artikel 28 Rücktritt

(1) Eine Vertragspartei kann jederzeit nach Ablauf von drei Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem dieses Übereinkommen für sie in Kraft getreten ist, durch eine an den Verwahrer gerichtete schriftliche Notifikation vom Übereinkommen zurücktreten.

(2) Der Rücktritt wird nach Ablauf eines Jahres nach dem Eingang der Rücktrittsnotifikation beim Verwahrer oder zu einem gegebenenfalls in der Rücktrittsnotifikation genannten späteren Zeitpunkt wirksam.

Artikel 29 Verwahrer

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist Verwahrer dieses Übereinkommens.

Artikel 30 Verbindliche Wortlaute

Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

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Eliminierung  Anlage A

Teil 1

Chemikalle Tätigkeit Spezifische Ausnahmeregelung
Aldrin *
CAS-Nr.: 309-00-2
Produktion Keine
Verwendung Lokales Ektoparasitizid Insektizid
Chlordan *
CAS-Nr.: 57-74-9
Produktion Zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien
Verwendung Lokales Ektoparasitizid Insektizid
Termitenvernichtungsmittel
Termitenvernichtungsmittel in Gebäuden und Dämmen
Termitenvernichtungsmittel in Straßen
Additiv in Furnierleim
Dieldrin *
CAS-Nr.: 60-57-1
Produktion Keine
Verwendung Bei landwirtschaftlichen Maßnahmen
Endrin *
CAS-Nr.: 72-20-8
Produktion Keine
Verwendung Keine
Heptachlor *
CAS-Nr.: 76-44-8
Produktion Keine
Verwendung Termitenvernichtungsmittel
Termitenvernichtungsmittel in Konstruktionen von Häusern
Termitenvernichtungsmittel (unterirdisch)
Holzschutzmittel
Wird in Erdkabelverzweigern verwendet
Hexachlorbenzol
CAS-Nr.: 118-74-1
Produktion Zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien
Verwendung Zwischenprodukt Lösungsmittel in Pestiziden
Zwischenprodukt in geschlossenen Systemen an bestimmten Standorten
Mirex *
CAS-Nr.: 2385-85-5
Produktion Zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien
Verwendung Termitenvernichtungsmittel
Toxaphen *
CAS-Nr.: 8001-35-2
Produktion Keine
Verwendung Keine
polychlorierte Biphenyle (PCB) * Produktion Keine
Verwendung Nach Teil II dieser Anlage verwendete Produkte und Erzeugnisse

Anmerkungen:

  1. Sofern in diesem Übereinkommen nichts anderes festgelegt ist, gelten Mengen von Chemikalien, die als unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen in Produkten und Erzeugnissen auftreten, nicht als in diese Anlage aufgenommen;
  2. diese Anmerkung gilt nicht als produktions- und verwendungsspezifische Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 3 Absatz 2. Mengen einer Chemikalie, die Bestandteil von Produkten und Erzeugnissen sind, die bereits vor oder an dem Tag hergestellt oder verwendet wurden, an dem die betreffende Verpflichtung hinsichtlich dieser Chemikalie wirksam geworden ist, gelten nicht als in diese Anlage aufgenommen, sofern die jeweilige Vertragspartei dem Sekretariat notifiziert hat, dass ein bestimmter Typ eines Produkts oder Erzeugnisses bei dieser Vertragspartei weiterhin verwendet wird. Das Sekretariat macht derartige Notifikationen bekannt;
  3. diese Anmerkung, die nicht für Chemikalien gilt, deren Name in der Spalte "Chemikalie" in Teil I dieser Anlage mit einem Sternchen versehen ist, gilt nicht als produktions- und verwendungsspezifische Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 3 Absatz 2. Da im Verlauf der Produktion und Verwendung eines auf geschlossene Systeme an bestimmten Standorten begrenzten Zwischenprodukts keine beträchtlichen Mengen der Chemikalie den Menschen und die Umwelt erreichen dürften, kann eine Vertragspartei nach Notifikation an das Sekretariat die Produktion und Verwendung von Mengen einer Chemikalle gestatten, welche in diese Anlage als auf geschlossene Systeme an bestimmten Standorten begrenzte Zwischenprodukte aufgenommen wurde, die im Verlauf der Herstellung anderer Chemikalien chemisch umgewandelt wird, welche unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage D

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