POPs-Übereinkommen (3)
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Artikel 27 Vorbehalte
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.
Artikel 28 Rücktritt
(1) Eine Vertragspartei kann jederzeit nach Ablauf von drei Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem dieses Übereinkommen für sie in Kraft getreten ist, durch eine an den Verwahrer gerichtete schriftliche Notifikation vom Übereinkommen zurücktreten.
(2) Der Rücktritt wird nach Ablauf eines Jahres nach dem Eingang der Rücktrittsnotifikation beim Verwahrer oder zu einem gegebenenfalls in der Rücktrittsnotifikation genannten späteren Zeitpunkt wirksam.
Artikel 29 Verwahrer
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist Verwahrer dieses Übereinkommens.
Artikel 30 Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Eliminierung | Anlage A |
Chemikalle | Tätigkeit | Spezifische Ausnahmeregelung |
Aldrin * CAS-Nr.: 309-00-2 |
Produktion | Keine |
Verwendung | Lokales Ektoparasitizid Insektizid | |
Chlordan * CAS-Nr.: 57-74-9 |
Produktion | Zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien |
Verwendung | Lokales Ektoparasitizid Insektizid Termitenvernichtungsmittel Termitenvernichtungsmittel in Gebäuden und Dämmen Termitenvernichtungsmittel in Straßen Additiv in Furnierleim |
|
Dieldrin * CAS-Nr.: 60-57-1 |
Produktion | Keine |
Verwendung | Bei landwirtschaftlichen Maßnahmen | |
Endrin * CAS-Nr.: 72-20-8 |
Produktion | Keine |
Verwendung | Keine | |
Heptachlor * CAS-Nr.: 76-44-8 |
Produktion | Keine |
Verwendung | Termitenvernichtungsmittel Termitenvernichtungsmittel in Konstruktionen von Häusern Termitenvernichtungsmittel (unterirdisch) Holzschutzmittel Wird in Erdkabelverzweigern verwendet |
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Hexachlorbenzol CAS-Nr.: 118-74-1 |
Produktion | Zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien |
Verwendung | Zwischenprodukt Lösungsmittel in Pestiziden Zwischenprodukt in geschlossenen Systemen an bestimmten Standorten |
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Mirex * CAS-Nr.: 2385-85-5 |
Produktion | Zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien |
Verwendung | Termitenvernichtungsmittel | |
Toxaphen * CAS-Nr.: 8001-35-2 |
Produktion | Keine |
Verwendung | Keine | |
polychlorierte Biphenyle (PCB) * | Produktion | Keine |
Verwendung | Nach Teil II dieser Anlage verwendete Produkte und Erzeugnisse |
Anmerkungen:
(Stand: 06.07.2018)
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