Regelwerk, Immissionsschutz

EBeV 2030
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich und Zweck

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Überwachungsplan
(zu § 6 des Gesetzes)

§ 3 Inhalt des Überwachungsplans und des vereinfachten Überwachungsplans; Frist zur Einreichung

Abschnitt 3
Überwachung und Ermittlung der Brennstoffemissionen; Emissionsbericht
(zu den §§ 6 und 7 des Gesetzes)

§ 4 Allgemeine Grundsätze

§ 5 Methoden zur Ermittlung von Brennstoffemissionen

§ 6 Brennstoffmengen

§ 7 Berechnungsfaktoren

§ 8 Berücksichtigung des Biomasseanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

§ 9 Berücksichtigung des Biomasseanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2a des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

§ 10 Berücksichtigung des Anteils flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen

§ 11 Berücksichtigung dauerhaft eingebundener oder gespeicherter Brennstoffemissionen bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen

§ 12 Kontinuierliche Emissionsmessung

§ 13 Berichterstattung

§ 14 Berichterstattungsgrenze

§ 15 Verifizierung

§ 16 Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

§ 17 Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Abschnitt 4
Datenverwaltung und Datenkontrolle

§ 18 Datenverwaltung und Kontrollsystem

§ 19 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

§ 20 Inkrafttreten

Anlage 1 Mindestinhalt des Überwachungsplans und des vereinfachten Überwachungsplans
(zu § 3 Absatz 1 und 4)

Anlage 2 Ermittlung der Brennstoffemissionen
(zu § 6 Absatz 1, 3 und 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4, § 8 Absatz 1 und 4, § 9 Absatz 1, 3 und 4, § 10 Absatz 2, § 11, § 12 Absatz 4 und 6, § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 und 2, § 17 Absatz 1)

Anlage 3 Mindestinhalt des jährlichen Emissionsberichts
(zu § 13 Absatz 1)

Anlage 4 Methoden zur Ermittlung der Berechnungsfaktoren
(zu § 5 Absatz 4, § 7 Absatz 3 und 4, § 15 Absatz 1)

Anlage 5 Erforderliche Erklärungen, Angaben und Nachweise des belieferten
(zu § 17)

Anlage 6 Mindestinhalt der Verfahrensanweisungen zur Datenverwaltung im Zusammenhang mit Kontrollaktivitäten