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Berichtigung der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Vom 9. Februar 2018
(BGBl. I Nr. 6 vom 15.02.2018 S. 202)
Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379) ist wie folgt zu berichtigen:
1. § 4 Absatz 1 ist wie folgt zu berichtigen:
a) Satz 4
Bis zur Bestimmung des Referenzwertes
- nach Satz 1 oder 2,
- bei Anlagen, die bestimmungsgemäß an nicht mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr in Betrieb sind, oder
- bei Anlagen, für die der Betreiber erklärt, auf die Bestimmung des Referenzwertes nach Satz 1 oder 2 zu verzichten,
ist die bei der Erstuntersuchung nach § 3 Absatz 7 ermittelte Konzentration der allgemeinen Koloniezahl, jedoch nicht mehr als 10.000 KBE/Milliliter, als Referenzwert heranzuziehen.
ist zu streichen.
b) Nach dem neuen Satz 4 ist folgender Satz einzufügen:
"Der Betreiber hat unverzüglich nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme die Art der Bestimmung des Referenzwertes nach den Sätzen 1 bis 3 festzulegen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren."
2. § 9 Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu berichtigen:
a) In den Buchstaben a und b ist jeweils das Wort"pneumophilia" durch das Wort"pneumophila"zu ersetzen.
b) In Buchstabe c ist das Wort"non-pneumophilia" durch das Wort"non-pneumophila" zu ersetzen.
ID: 180271
ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
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