Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen
5. BImSchV
- Inhalt -
Abschnitt 1
Bestellung
§ 1 Pflicht zur Bestellung
§ 2 Mehrere Beauftragte
§ 3 Gemeinsamer Beauftragter
§ 4 Beauftragter für Konzerne
§ 5 Nicht betriebsangehörige Beauftragte
§ 6 Ausnahmen
Abschnitt 2
Fachkunde und Zuverlässigkeit
§ 7 Anforderungen an die Fachkunde
§ 8 Voraussetzung der Fachkunde in Einzelfällen
§ 9 Anforderungen an die Fortbildung
§ 10 Anforderungen an die Zuverlässigkeit
§ 10a Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen
Abschnitt 3
Schlußvorschriften
§ 11 Übergangsregelung
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anhang I Genehmigungsbedürftige Anlagen, für die ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen ist
Anhang II