Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen

5. BImSchV
- Inhalt -

Abschnitt 1
Bestellung

§ 1 Pflicht zur Bestellung

§ 2 Mehrere Beauftragte

§ 3 Gemeinsamer Beauftragter

§ 4 Beauftragter für Konzerne

§ 5 Nicht betriebsangehörige Beauftragte

§ 6 Ausnahmen

Abschnitt 2
Fachkunde und Zuverlässigkeit

§ 7 Anforderungen an die Fachkunde

§ 8 Voraussetzung der Fachkunde in Einzelfällen

§ 9 Anforderungen an die Fortbildung

§ 10 Anforderungen an die Zuverlässigkeit

§ 10a Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen

Abschnitt 3
Schlußvorschriften

§ 11 Übergangsregelung

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anhang I Genehmigungsbedürftige Anlagen, für die ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen ist

Anhang II

Fachkunde von Immissionsschutzbeauftragten

Fachkunde von Störfallbeauftragten