Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen
22. BImSchV
- Inhalt -
§ 1 Begriffsbestimmungen
Erster Teil
Immissionswerte, Beurteilung, Maßnahmen und Informationspflichten
§ 2 Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Schwefeldioxid
§ 3 Immissionsgrenzwerte, Toleranzmargen für Stickstoffdioxid (NO2), Immissionsgrenzwert für Stickstoffoxide (NOx) und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid
§ 4 Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)
§ 5 Immissionsgrenzwerte und Toleranzmarge für Blei
§ 6 Immissionsgrenzwerte und Toleranzmarge für Benzol
§ 7 Immissionsgrenzwert und Toleranzmarge für Kohlenmonoxid
§ 8 (weggefallen)
§ 9 Festlegung der Ballungsräume und Einstufung der Gebiete und Ballungsräume
§ 10 Beurteilung der Luftqualität
§ 11 Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Listen von Gebieten und Ballungsräumen
§ 12 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 13 Berichtspflichten
§ 14 Prüfpflicht
Zweiter Teil
Regelungen für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und Benzo(a)pyren
§ 15 Zielwerte
§ 16 Maßnahmen, Listen von Gebieten und Ballungsräumen
§ 17 Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten
§ 18 Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen
§ 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit über Immissionskonzentrationen, Ablagerungen und Maßnahmen
§ 20 Inkrafttreten
Anlage 1 Ermittlung der Anforderungen für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid (NO2) und Stickstoffoxiden (NOx), Partikeln (PM10), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums
I. Obere und untere Beurteilungsschwellen
II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen
Anlage 2 Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft
I. Großräumige Standortkriterien
II. Lokale Standortkriterien
III. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl
Anlage 3 Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2) und Stickstoffoxiden (NOx), Partikeln, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft
I. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen
II. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz von Ökosystemen oder der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen
Anlage 4 Datenqualitätsziele und Zusammenstellung der Ergebnisse der Luftqualitätsbeurteilung
I. Datenqualitätsziele
II. Ergebnisse der Luftqualitätsbeurteilung
Anlage 5 Referenzmethoden für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
Anlage 6 In Plänen zur Verbesserung der Luftqualität zu berücksichtigende Informationen
Anlage 7 Mindestinformation der Öffentlichkeit bei Überschreiten der Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid
Anlage 8 Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo(a)pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums
I. Obere und untere Beurteilungsschwellen
II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen
Anlage 9 Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo(a)pyren
I. Großräumige Standortkriterien
II. Kleinräumige Standortkriterien
III. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl
IV. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo(a)pyren
Anlage 10 Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Luftqualität von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo(a)pyren
I. Datenqualitätsziele
II. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität
III. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken
IV. Standardbedingungen
Anlage 11 Referenzmethoden für die Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
I. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft
II. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft
III. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft
IV. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen