Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Zwoelfte Verordnung
zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
*

Vom 13. Juli 2005
(BGBl. I Nr. 44 vom 20.07.2005 S. 2161)


Es verordnen

Artikel 1

Die Rückstands-Höchstmengenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082, 2002 I S. 1004), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1229), wird wie folgt geändert:

1. Anlage 2 Liste A wird wie folgt geändert:

a) Die Position "Azoxystrobin" wird wie folgt gefasst:

"Azoxystrobin 131860-33-8 Methyl-(E)-2-[2-[6-(2-cya= nophenoxy)-pyrimidin-4-yloxy]phenyl]- 3-methoxy-acrylat 50 teeähnliche Erzeugnisse
20 Hopfen
5 Blattkohle, Reis, Stangensellerie
3 Brombeeren, Himbeeren,

frische Kräuter, Salatarten

2 Bananen, Erdbeeren, Frühlingszwiebeln, Solanaceen, Trauben
1 Artischocken, Bohnen mit Hülsen (frisch), Cucurbitaceen mit genießbarer Schale, Zitrusfrüchte
0,5 Blumenkohl, Broccoli, Cucurbitaceen mit ungenießbarer Schale, Erbsen mit Hülsen (frisch), Rapssamen, Sojabohnen
0,3 Gerste, Hafer, Kopfkohl, Knollensellerie, Roggen, Triticale, Weizen
0,2 Bohnen ohne Hülsen (frisch), Chicoree, Erbsen ohne Hülsen (frisch), Karotten, Kohlrabi, Meerrettich, Pastinaken, Petersilienwurzeln, Schwarzwurzeln
0,1 Hülsenfrüchte, Porree, Rosenkohl, Schalenfrüchte, Tee
0,05 andere pflanzliche Lebensmittel".

b) Die Position "Dithiocarbamate" wird wie folgt gefasst:

Dithiocarbamate   insgesamt berechnet als Schwefelkohlenstoff 25 Hopfen
5 Johannisbeeren, frische Kräuter, Oliven, Salatarten, Stachelbeeren, Zitrusfrüchte
3 Kernobst, Porree, Tomaten
2 Aprikosen, Einlegegurken, Erdbeeren, Gerste, Grünkohl, Hafer, Pfirsiche, Radieschen, Rettich, Solanaceen außer Tomaten, Trauben, Zucchini
1 Blumenkohle, Bohnen mit Hülsen (frisch), Erbsen mit Hülsen (frisch), Frühlingszwiebeln, Kirschen, Kopfkohle, Pflaumen, Roggen, Weizen
0,5 Blattkohle außer Grünkohl, Cucurbitaceen mit ungenießbarer Schale, Gurken außer Einlegegurken, Knoblauch, Rapssamen, Schalotten, Speisezwiebeln, Stangensellerie
0,3 Brunnenkresse
0,2 Chicoree, Karotten, Knollensellerie, Schwarzwurzeln
0,1 Bohnen ohne Hülsen (frisch), Erbsen ohne Hülsen (frisch), Kartoffeln, Kohlrabi, Ölsaat außer Rapssamen, Schalenfrüchte, Tee, teeähnliche Erzeugnisse
0,05 andere pflanzliche Lebensmittel".

c) Die Position "Fenhexamid" wird wie folgt geändert: aa) Vor der Position 10 mg/kg wird die Position "30 mg/kg Salat" eingefügt.

bb) Die Höchstmenge 5 mg/kg wird wie folgt gefasst:

"5 Aprikosen, Erdbeeren, Kirschen, Kleinfrüchte und Beeren, Pfirsiche, Trauben".

cc) Die Höchstmenge 2 mg/kg wird wie folgt gefasst: "2 Paprika".

dd) Die Höchstmenge 1 mg/kg wird wie folgt gefasst:

"1 Auberginen, Cucurbitaceen mit genießbarer Schale, Pflaumen, Tomaten".

d) Die Position "Fenpropimorph" wird wie folgt gefasst:

"Fenpropimorph 67564-91-4 4-[3-[4-(1,1-Dimethylethyl) phenyl]-2-methylpropyl]- 2,6-dimethylmorpholin 10 Hopfen
2 Bananen
1 Erdbeeren, Strauchbeerenobst,
Kleinfrüchte und Beeren
0,5 Gerste, Hafer, Porree, Roggen, Rosenkohl, Triticale, Weizen
0,1 Tee
0,05 andere pflanzliche Lebensmittel".

e) Die Position "Iprovalicarb" wird wie folgt geändert:

aa) Bei der Höchstmenge 1 mg/kg werden die Wörter "Endivien, Salat" gestrichen und durch das Wort "Salatarten" ersetzt.

bb) Nach der Höchstmenge 1 mg/kg wird die Höchstmenge "0,2 Melonen, Wassermelonen" eingefügt.

cc) Die Höchstmenge 0,1 mg/kg wird wie folgt gefasst:

"0,1 Gurken, Hopfen, Ölsaat, Speisezwiebeln, Tee, Zucchinis".

f) Die Position "Metalaxyl, Metalaxyl M" wird wie folgt geändert:

aa) Bei der Höchstmenge 0,5 mg/kg wird nach den Wörtern "Gurken außer Einlegegurken" das Wort "Knoblauch" eingefügt.

bb) Die Höchstmenge 0,1 mg/kg wird wie folgt gefasst:

"0,1 Blumenkohle, Karotten, Ölsaat, Pastinaken, Tee".

cc) Die Höchstmenge 0,05 mg/kg wird wie folgt gefasst: "0,05 andere pflanzliche Lebensmittel".

dd) Die Höchstmenge "0,02 mg/kg" wird gestrichen.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.03.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion