Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen*)

Vom 12. Juli 2001
BGBl. I Nr. 36 vom 23.07.2001 S. 1632)


Auf Grund des § 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b und Nr. 10 und Abs. 5 Satz 2, des § 6 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 3 und des § 18 Abs. 1 des Futtermittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2000 (BGBl. I S. 1358), diese in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gestzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127), verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

Neufassung in 3/2005 veröffentlicht

Die Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 2000 (BGBl. I S. 1605), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. März 2001 (BGBl. I S. 431), wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Abs. 2 Satz 2 wird nach der Angabe "Absatz 1 Nr. 3 bis 5" die Angabe "und 8" eingefügt.

2. § 13 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter "in absteigender" durch die Wörter "in vom Hundert oder in der absteigenden" ersetzt.

b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe "Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe "Absatz 2 Satz 1 Nr. 2" und die Angabe "Anlage 2b" durch die Angabe "Anlage 2b Teil 2" ersetzt.

3. Die Überschrift des Sechsten Abschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
Futtermittel mit unerwünschten Stoffen Verbotene Stoffe  "Futtermittel mit unerwünschten Stoffen und Rückständen an Schädlingsbekämpfungsmitteln verbotene Stoffe".

4. In § 23 Abs; 2 Satz 1 wird die Angabe " § 4 Abs. 5 Satz 1" durch die Angabe " § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c" ersetzt.

5. Nach § 24 werden §§ 24a und 24b eingefügt:

6. In § 34 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort "drei" durch das Wort "zehn" ersetzt.

7. In § 36 Abs. 2 Nr. 1 wird die Angabe "oder § 24" durch die Angabe ", § 24 oder § 24b Abs. 2" ersetzt.

8. § 37 wird wie folgt geändert:

a) Die Absätze 6 und 7 werden durch folgenden Absatz ersetzt:

alt neu
(6) Die Zusatzstoffe Carbadox oder Olaquindox oder Futtermittel oder Vormischungen, die diese Zusatzstoffe enthalten, dürfen noch bis zum 31. August 1999 in den Verkehr gebracht werden, soweit sie dieser Verordnung in der bis zum 30. Juni 1999 geltenden Fassung entsprechen. Futtermittel, die diese Zusatzstoffe enthalten und dieser Verordnung in der bis zum 30. Juni 1999 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 31. August 1999 verfüttert werden.

(7) Die Zusatzstoffe Arprinocid, Dinitolmid oder Ipronidazol oder Futtermittel oder Vormischungen, die diese Zusatzstoffe enthalten, dürfen noch bis zum 29. September 1999 in den Verkehr gebracht werden, soweit sie dieser Verordnung in der bis zum 30. Juni 1999 geltenden Fassung entsprechen. Futtermittel, die diese Zusatzstoffe enthalten und dieser Verordnung in der bis zum 30. Juni 1999 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 29. September 1999 verfüttert werden.

 "(6) Futtermittel, ausgenommen Futtermittel für Heimtiere, die dieser Verordnung in der bis zum 23. Juli 2001 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 1. Februar 2002 in den Verkehr gebracht werden. Futtermittel für Heimtiere; die dieser Verordnung in der bis zum 23. Juli 2001 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 1. Februar 2002 erstmals in den Verkehr gebracht werden."

b) Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 7.

9. Nach Antage 5 wird folgende Anlage 5a eingefügt:

- wie eingefügt -

Artikel 2
Änderung der Futtermittel-Probenahme- und Analyse-Verordnung

Die Futtermittel-Probenahme- und Analyse-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung Vom 15. März 2000 (BGBl. I S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung Vom 12. März 2001 (BGBl. I S. 431), wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:
§ 12 a bleibt unberührt."

2. Nach § 12 wird folgende § 12a eingefügt:

Artikel 3
Inkrafttreten

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion