Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, Medizinprodukte

MPSV
- Inhalt -

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Meldung von Vorkommnissen und Rückrufen

§ 3 Meldepflichten

§ 4 Ausnahmen von der Meldepflicht und besondere Verfahren

§ 5 Fristen

§ 6 Meldung durch Vertreiber

§ 7 Modalitäten der Meldung

Abschnitt 3
Risikobewertung durch die zuständige Bundesoberbehörde

§ 8 Aufgaben der Behörde

§ 9 Ziel und Inhalt der Risikobewertung

§ 10 Verfahren der Risikobewertung

§ 11 Befugnisse der Behörde

§ 12 Mitwirkungspflichten

§ 13 Abschluss der Risikobewertung

Abschnitt 4
Korrektive Maßnahmen

§ 14 Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes

§ 14a Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen

§ 15 Maßnahmen der zuständigen Behörden gegen Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer oder Vertreiber

§ 16 Verpflichtung zur Mitwirkung an den korrektiven Maßnahmen

§ 17 Maßnahmen der zuständigen Behörden gegen Betreiber und Anwender

§ 18 Notfallplanung der zuständigen Behörden

Abschnitt 5
Unterrichtungspflichten und Informationsaustausch

§ 19 Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die zuständige Bundesoberbehörde

§ 20 Informationsaustausch zwischen der zuständigen Bundesoberbehörde und den zuständigen Landesbehörden

§ 21 Europäischer und internationaler Informationsaustausch

§ 22 Unterrichtung sonstiger Behörden, Organisationen und Stellen

§ 23 Wissenschaftliche Aufarbeitung der durchgeführten Risikobewertungen

§ 24 Veröffentlichung von Informationen über das Internet

Anlage