Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, Medizinprodukte

Medizinproduktegesetz
- Inhalt -

Erster Abschnitt
Zweck, Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 3 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Anforderungen an Medizinprodukte und deren Betrieb

§ 4 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten

§ 5 Verantwortlicher für das erstmalige Inverkehrbringen

§ 6 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme

§ 7 Grundlegende Anforderungen

§ 8 Harmonisierte Normen, Gemeinsame Technische Spezifikationen

§ 9 CE-Kennzeichnung

§ 10 Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Systemen und Behandlungseinheiten sowie für das Sterilisieren von Medizinprodukten

§ 11 Sondervorschriften für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme

§ 12 Sonderanfertigungen, Medizinprodukte aus Eigenherstellung, Medizinprodukte zur klinischen Prüfung oder für Leistungsbewertungszwecke, Ausstellen

§ 13 Klassifizierung von Medizinprodukten, Abgrenzung zu anderen Produkten

§ 14 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Medizinprodukten

Dritter Abschnitt
Benannte Stellen und Bescheinigungen

§ 15 Benennung und Überwachung der Stellen, Anerkennung und Beauftragung von Prüflaboratorien

§ 15a Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 16 Erlöschen, Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Benennung

§ 17 Geltungsdauer von Bescheinigungen der Benannten Stellen

§ 18 Einschränkung, Aussetzung und Zurückziehung von Bescheinigungen, Unterrichtungspflichten

Vierter Abschnitt
Klinische Bewertung, Leistungsbewertung, klinische Prüfung, Leistungsbewertungsprüfung

§ 19 Klinische Bewertung, Leistungsbewertung

§ 20 Allgemeine Voraussetzungen zur klinischen Prüfung

§ 21 Besondere Voraussetzungen zur klinischen Prüfung

§ 22 Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 22a Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 22b Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung

§ 22c Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen

§ 23 Durchführung der klinischen Prüfung

§ 23a Meldungen über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen

§ 23b Ausnahmen zur klinischen Prüfung

§ 24 Leistungsbewertungsprüfung

Fuenfter Abschnitt
Überwachung und Schutz vor Risiken

§ 25 Allgemeine Anzeigepflicht

§ 26 Durchführung der Überwachung

§ 27 Verfahren bei unrechtmäßiger und unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung

§ 28 Verfahren zum Schutz vor Risiken

§ 29 MedizinprodukteBeobachtungs- und -Meldesystem

§ 30 Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte

§ 31 Medizinprodukteberater

Sechster Abschnitt
Zuständige Behörden, Rechtsverordnungen, sonstige Bestimmungen

§ 32 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich

§ 32a Besondere Zuständigkeiten

§ 33 Datenbankgestütztes Informationssystem, Europäische Datenbank

§ 34 Ausfuhr

§ 35 (aufgehoben)

§ 36 Zusammenarbeit der Behörden und Benannten Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum und der Europäischen Kommission

§ 37 Verordnungsermächtigungen

§ 37a Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Siebter Abschnitt
Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr

§ 38 Anwendung und Vollzug des Gesetzes

§ 39 Ausnahmen

Achter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 40 Strafvorschriften

§ 41 Strafvorschriften

§ 42 Bußgeldvorschriften

§ 43 Einziehung

Neunter Abschnitt
Übergangsbestimmungen

§ 44