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Änderungstext
Verordnung zur Durchführung von Vorschriften über den ökologischen Landbau
Vom 26. Juli 2023
(BGBl. I Nr. 206 vom 02.08.2023)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund
Artikel 1
ÖLG-DV - Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung
Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes
- wie eingefügt -
Artikel 2
ÖLVermehrAnzV - Öko-Landbau-Vermehrungsflächen-Anzeigeverordnung
Verordnung über die Anzeige von Vermehrungsflächen im ökologischen Landbau
- wie eingefügt -
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung vom 7. Mai 2012 (BGBl. I S. 1044), die durch Artikel 144 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, außer Kraft.
ENDE |
(Stand: 08.08.2023)
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