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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
Vom 14. November 2022
(BGBl. I Nr. 44 vom 18.11.2022 S. 2030)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Das Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), das zuletzt durch Artikel 109 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 89 wie folgt gefasst:
" § 89 Erhebungsart, Periodizität".
2. § 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 3 Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die merkmalstragenden Flächenobjekte in den Datenbeständen der nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen." |
3. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
"Sie erfolgt auf der Grundlage von geometrischen Flächenobjekten, die im Liegenschaftskataster oder in anderen Unterlagen der in § 3 genannten Stellen geführt werden."
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"(2) Erhebungsmerkmale sind die Belegung der Bodenflächen nach Art der Landnutzung sowie ergänzende Informationen, insbesondere zur Landbedeckung und zur Art und zum Anlass der Änderung von Eigenschaften eines Flächenobjekts." |
4. In § 6 Nummer 1 werden nach den Wörtern " § 91 Absatz 1a Nummer 1" die Wörter "Buchstabe a bis m" eingefügt.
5. In § 7 Absatz 3 wird die Angabe "2020" durch die Angabe "2023" ersetzt.
6. In § 26 wird die Angabe "2020" durch die Angabe "2023" ersetzt und werden die Wörter "in Form einer Landwirtschaftszählung" gestrichen.
7. Die §§ 27 und 28 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 27 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
(1) Die Erhebung wird als Stichprobe bei höchstens 80.000 Erhebungseinheiten, in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg jedoch allgemein durchgeführt. (2) Erhebungsmerkmale sind:
|
(Stand: 21.11.2022)
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