Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes
Vom 27. Juli 2021
(BGBl. I Nr. 49 vom 30.07.2021 S. 3176)
Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Öko-Landbaugesetzes
Das Öko-Landbaugesetz vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 94 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. Nr. L 189 vom 22.07.1991 S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 967/2008 des Rates vom 29. September 2008 (ABl. Nr. L 264 vom 03.10.2008, S. 1) geändert worden ist, sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union. |
" § 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz dient der Durchführung der
Dieses Gesetz dient auch der zur Durchführung der vorgenannten Verordnungen erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union." |
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(2) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist zuständig für
|
"(2) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist zuständig für
|
b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
"(2a) Das Bundessortenamt ist zuständig für die Aufgaben nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/848."
(Stand: 15.12.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion