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Änderungstext
Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung *
Vom 21. Dezember 2012
(BGBl. I Nr. 1 vom 14.01.2013 S. 0002)
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 4 Buchstabe a und b, Nummer 8 und des § 34 Satz 1 Nummer 2 und 7, jeweils in Verbindung mit § 70 Absatz 5, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2012 (BGBl. I S. 1481) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 6a wird folgender Absatz 22 angefügt:
"(22) Bis zum Ablauf des 31. August 2013 sind Anlage 2 Teil a Nummer 16 und 22 und Anlage 2 Teil C Nummer 10 und 50 in der am 14. Januar 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Anlage 1 Teil a Nummer 1373 und Anlage 2 Teil a Nummer 253 bis 278 sind ab dem 1. September 2013 anzuwenden."
2. Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1373 angefügt:
"1373. N-(2-Nitro-4-aminophenyl)-allylamin (HC Red No. 16) und seine Salze (CAS-Nr. 160219-76-1)".
3. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a) Teil A wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 12 werden in Spalte f die Wörter "im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. Nr. L 255 vom 30.09.2005 S. 22)" gestrichen.
bb) Die Nummer 16 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. |
Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung |
||
Anwendungsgebiet und/oder Verwendung |
Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis |
Weitere Einschränkungen und Anforderungen |
|||
a | b | c | d | e | f |
"16 | 1-Naphthalenol 1-Naphthol
CAS-Nr. 90-15-3 EG-Nr. 201-969-4 |
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit "schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon - wenn eine temporäre Tätowierung mit "schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." |
cc) Die Nummer 22 wird wie folgt gefasst:
"22 | 1,3-Benzoldiol Resorcinol
CAS-Nr. 108-46-3 EG-Nr. 203-585-2 |
a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
1. allgemeine Verwendung 2. gewerbliche Verwendung |
a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,25 % nicht überschreiten. | a)
1. Enthält Resorcin. Nach Anwendung die Haare gut spülen. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit "schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit "schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 2. Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit "schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit "schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. |
|
b) Haarlotion und Shampoo | b) 0,5 % | b) Enthält Resorcin." |
(Stand: 29.03.2021)
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