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Regelwerk

Leitsätze für tiefgefrorenes Obst und Gemüse *

Vom

(GMBl. 1966 Nr. 25 S. 411; 1969 Nr. 3 S. 45;1970 Nr. 3 S. 26; Nr. 9 1970 S. 134; 18.06.2008 S. 8aufgehoben)



Zur Nachfolgeregelung:
Leitsätze für Obsterzeugnisse

I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale

A. Herstellung

  1. Zu der Herstellung von tiefgefrorenem Obst und Gemüse werden verwendet:
    1. eßbare frische gesunde Früchte, gewaschen, gereinigt, geputzt, entstielt, entsteint oder nicht, entkernt oder nicht, geschält oder nicht, entweder ganz oder geteilt oder passiert, je nach den besonderen Beschreibungen für jedes einzelne Erzeugnis,
    2. eßbares frisches gesundes Gemüse, gewaschen, gereinigt, geputzt, ausgepalt, geschält, entweder ganz oder geteilt oder passiert, je nach den besonderen Beschreibungen für jedes einzelne Erzeugnis.
  2. Blanchieren
    Kurzfristiges Behandeln mit Wasserdampf oder Eintauchen in heißes Wasser oder jedes andere gleichwertige Verfahren, insbesondere zur Inaktivierung der haltbarkeitsschädigenden Enzyme.
  3. Zutaten
    1. Zucker
      Rohr- oder Rübenzucker (Saccharose), mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,5 v. H. in der Trockensubstanz.
    2. Dextrose
      Traubenzucker (D-Glukose), wasserfrei oder kristallwasserhaltig, mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,5 v. H. in der Trockensubstanz.
    3. Stärkesirup
      Stärkesirup mit mindestens 45 v. H. Dextrose-Äquivalent in der Trockensubstanz.
    4. Zuckerlösung
      Die wäßrigen Lösungen aus Zucker, Dextrose und/oder Stärkesirup mit mindestens 40 v. H. und höchstens 50 v. H. Trockensubstanz.

B. Beschaffenheitsmerkmale

  1. Die fertigen Erzeugnisse sind praktisch frei von Sand, erdigen Bestandteilen und sonstigen Verunreinigungen, z.B. Unkräutern, Stroh, Insekten, Teilen von Insekten.
  2. Soweit bei den einzelnen Erzeugnissen nichts anderes gesagt ist, sind sie so blanchiert, daß die fertigen Erzeugnisse nach dem Katalase- und Peroxydasetest frei von aktiver Katalase und Peroxydase sind.
  3. Obst-, Gurken- und Tomatenerzeugnisse haben nach dem Auftauen auf 5 °C bis 10 °C eine praktisch einheitliche Farbe, die derjenigen eines Erzeugnisses gleicher Art, das aus frischen Rohstoffen zubereitet worden ist, entspricht. Zum Kochen bestimmte Gemüseerzeugnisse haben nach sachgerechtem Kochen eine praktisch einheitliche Farbe, die mindestens derjenigen eines Erzeugnisses gleicher Art, das aus frischen Rohstoffen gekocht worden ist, entspricht.
  4. Obst-, Gurken- und Tomatenerzeugnisse entsprechen nach dem Auftauen auf 500 bis 1000 in Struktur, Geschmack und Geruch Erzeugnissen gleicher Art, die aus frischen Rohstoffen zubereitet worden sind. Zum Kochen bestimmte Gemüseerzeugnisse entsprechen nach sachgerechtem Kochen in Struktur, Geschmack und Geruch Erzeugnissen gleicher Art, die aus frischen Rohstoffen gekocht worden sind.
  5. Nettogewicht ist das Gewicht der Einwaage zur Zeit der Abpackung.
    Das angegebene Gewicht wird im Durchschnitt von 20 Packungen nicht, bei Einzelpackungen bis zu 1 kg Nettogewicht höchstens um 5 v. H. unterschritten.

II. Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne Erzeugnisse

A. Erdbeeren, tiefgefroren

1. Herstellung

  1. Erdbeeren
    aus ganzen fleischigen frischen gesunden Früchten der Gartenerdbeere (Fragaria grandiflora) in dem zum Tiefgefrieren geeigneten Reifestadium und von einer zum Tiefgefrieren geeigneten Sorte.
  2. Walderdbeeren
    aus ganzen fleischigen frischen gesunden Früchten der Walderdbeere (Fragaria vesca) in dem zum Tiefgefrieren geeigneten Reifestadium.
  3. Monatserdbeeren
    aus ganzen fleischigen frischen gesunden Früchten der Monatserdbeere (Fragaria vesca var.) in dem zum Tiefgefrieren geeigneten Reifestadium.
  4. Erdbeeren geschnitten
    aus Erdbeeren wie zu a, die in Scheiben von einer Mindeststärke von 5 mm geschnitten sind.
  5. Erdbeermark
    aus Erdbeeren wie zu a, fein passiert.

Vorstehende Erzeugnisse werden auch unter Verwendung geringer Mengen von Zitronensäure und Ascorbinsäure hergestellt. Andere Zusätze werden kenntlich gemacht.

2. Bezeichnung

  1. Die Erzeugnisse ohne Zusatz von Zucker oder Zuckerlösung tragen die Bezeichnung nach Abschnitt 1a bis e mit dem Zusatz "tiefgefroren".
  2. Die Erzeugnisse mit Zusatz von Zucker tragen die vorgenannten Bezeichnungen, ergänzt durch die Angabe: "mit Zusatz von... v. H. Zucker", bezogen auf das Fertigerzeugnis. Ein Erzeugnis mit einem Zuckerzusatz von mehr als 25 v. H. entspricht nicht diesen Leitsätzen und wird in besonderer Weise kenntlich gemacht.
  3. Erdbeeren, ganz oder geschnitten, mit Zusatz einer wäßrigen Lösung von Zucker und/oder Dextrose und/oder Stärkesirup tragen die Bezeichnungen nach Abschnitt 1 a bis d "tiefgefroren", ergänzt durch die Angabe: "mit Zusatz von ... v. H. Zuckerlösung gesüßt", bezogen auf das Fertigerzeugnis. Ein Erzeugnis mit einem Zusatz von mehr als 40 v. H. Zuckerlösung entspricht nicht diesen Leitsätzen und wird in besonderer Weise kenntlich gemacht.
  4. Erdbeermark, aus dem die Kerne auspassiert sind, trägt die zusätzliche Bezeichnung "entkernt" oder "ohne Kerne".

3. Qualitätsmerkmale

  1. Die Erzeugnisse sind praktisch frei von Kelchen und Teilen von Kelchen (Kelchblättern und Stielen). In einem Kilogramm Fruchtfleisch sind nicht mehr als 6 Kelche, ganz oder in Teilen, enthalten.
  2. Bei ganzen Erdbeeren und Erdbeeren geschnitten besteht der Inhalt einer Packung aus Früchten einer Sorte.
  3. Die Erzeugnisse erfüllen nach dem Auftauen bis auf eine Temperatur zwischen 5 °C und 10 °C nachstehende Bedingungen:
    aa) die ganzen Erdbeeren einer Packung weichen im kleinsten Querdurchmesser um nicht mehr als 10 mm voneinander ab,
    bb) Packungen mit ganzen oder geschnittenen Erdbeeren enthalten nicht mehr als 15 v. H. Früchte, die auf nicht mehr als der Hälfte ihrer Oberfläche farblos oder mißfarbig sind, und nicht mehr als 5 v. H. breitgedrückte oder zerquetschte Früchte.

B. Himbeeren, tiefgefroren

1. Herstellung

  1. Himbeeren
    aus frischen gesunden fleischigen Früchten der Himbeere (Rubus idaeus I.) in dem zum Tiefgefrieren geeigneten Reifestadium unter Ausschluß von Sorten mit gelben oder weißen Früchten.
  2. Himbeermark
    aus Himbeeren, fein passiert.

2. Bezeichnung

  1. Die Erzeugnisse ohne Zusatz von Zucker oder Zuckerlösung tragen die Bezeichnungen nach Abschnitt 1 a und b mit dem Zusatz "tiefgefroren".
  2. Die Erzeugnisse mit Zusatz von Zucker tragen die vorgenannten Bezeichnungen, ergänzt durch die Angabe: "mit Zusatz von ... v. H. Zucker", bezogen auf das Fertigerzeugnis. Ein Erzeugnis mit einem Zuckerzusatz von mehr als 25 v. H. entspricht nicht diesen Leitsätzen und wird in besonderer Weise kenntlich gemacht.
  3. Himbeeren mit Zusatz einer wäßrigen Lösung von Zucker und/oder Dextrose und/oder Stärkesirup tragen die Bezeichnung nach Abschnitt 1a "tiefgefroren", ergänzt durch die Angabe: "mit Zusatz von ... v. H. Zuckerlösung gesüßt", bezogen auf das Fertigerzeugnis. Ein Erzeugnis mit einem Zusatz von mehr als 40 v. H. Zuckerlösung entspricht nicht diesen Leitsätzen und wird in besonderer Weise kenntlich gemacht.
  4. Himbeermark, aus dem die Kerne auspassiert sind, trägt die zusätzliche Bezeichnung "entkernt" oder "ohne Kerne".

3. Qualitätsmerkmale

  1. Die Erzeugnisse sind praktisch frei von Kelchen und Teilen von Kelchen (Kelchblättern und Stielen). In einem Kilogramm Fruchtfleisch sind nicht mehr als 10 Kelche ganz oder in Teilen enthalten.
  2. Die Erzeugnisse erfüllen nach dem Auftauen bis auf eine Temperatur zwischen 5 °C und 10°C nachstehende Bedingungen:
    aa) Die Himbeeren einer Packung sind annähernd gleich groß.
    bb) Die Himbeeren einer Packung enthalten nicht mehr als 5 v. H. der Stückzahl an zerquetschten und nicht mehr als 5 v. H. der Zahl an fleckigen oder mißfarbigen Früchten.

C. Heidelbeeren, tiefgefroren

1. Herstellung

  1. Waldheidelbeeren
    aus frischen gesunden ganzen Früchten der Waldheidelbeere (Vaccinium myrtillus) in dem zum Tiefgefrieren geeigneten Reifestadium.
  2. Gartenheidelbeeren
    aus frischen gesunden ganzen Früchten der Kulturheidelbeere (Vaccinium myrtillus) in dem zum Tiefgefrieren geeigneten Reifestadium.
  3. Heidelbeermark
    aus Waldheidelbeeren, fein passiert.

2. Bezeichnung

  1. Die Erzeugnisse ohne Zusatz von Zucker oder Zuckerlösung tragen die Bezeichnungen nach Abschnitt 1 a bis c mit dem Zusatz "tiefgefroren".
  2. Die Erzeugnisse mit Zusatz von Zucker tragen die vorgenannten Bezeichnungen, ergänzt durch die Angabe: "mit Zusatz von ... v. H. Zucker", bezogen auf das Fertigerzeugnis. Ein Erzeugnis mit einem Zuckerzusatz von mehr als 25 v. H. entspricht nicht diesen Leitsätzen und wird in besonderer Weise kenntlich gemacht.
  3. Heidelbeeren mit Zusatz einer wäßrigen Lösung von Zucker und/oder Dextrose und/oder Stärkesirup tragen die Bezeichnungen nach Abschnitt 1 a und b "tiefgefroren", ergänzt durch die Angabe: "mit Zusatz von ... v. H. Zuckerlösung gesüßt", bezogen auf das Fertigerzeugnis. Ein Erzeugnis mit einem Zusatz von mehr als 40 v. H. Zuckerlösung entspricht nicht diesen Leitsätzen und wird in besonderer Weise kenntlich gemacht.
  4. Heidelbeermark, aus dem die Kerne auspassiert sind, trägt die zusätzliche Bezeichnung "entkernt" oder "ohne Kerne".

3. Qualitätsmerkmale

  1. Die Erzeugnisse bestehen aus gut verlesenen und gewaschenen Heidelbeeren einer Sorte.
  2. Heidelbeeren enthalten nicht mehr als 9 Blätter oder Teile von Heidelbeerkraut und nicht mehr als 18 farblose, grüne, unentwickelte und 18 zerquetschte Früchte je kg Fruchteinwaage.

D. Spinat, tiefgefroren

1. Herstellung

  1. Junger Spinat, ganze Blätter oder Blattspinat
    Spinat in ganzen Blättern, die nicht mehr mechanische Beschädigungen aufweisen, als eine normale industrielle Verarbeitung verursachen kann (geprüft am Fertigfabrikat gleich nach dem Auftauen in Wasser).
  2. Junger Spinat, geschnitten oder Junger Spinat, gehackt
    Spinat in noch erkennbare Blattstücke zerteilt.
  3. Junger Spinat, passiert, Spinatpüree
    Durch ein Sieb gestrichen oder in anderer Weise fein zerteilter Spinat von einheitlich breiiger Beschaffenheit, ohne starke Fasern.

Vorstehende Erzeugnisse werden auch unter Verwendung geringer geschmacklich nicht hervortretender Mengen von Zitronensäure, Ascorbinsäure, Glutaminsäure und ihren Natriumsalzen hergestellt. Andere Zusätze werden kenntlich gemacht.

2. Bezeichnung

Die Erzeugnisse tragen die Bezeichnungen nach Abschnitt 1 a bis c mit dem Zusatz "tiefgefroren".

3. Qualitätsmerkmale

  1. "Junger Spinat, ganze Blätter" ist praktisch frei von faserigen Blütenstengeln, verzweigt oder unverzweigt, Blütenknospen und Wurzeln des Spinats sowie teilweise verfärbten oder gelblichen Blättern oder solchen Blättern, die durch Krankheit oder Insekten gefleckt oder durchlöchert sind.
  2. "Junger Spinat, geschnitten" ist praktisch frei von faserigen Blütenstengeln, verzweigt oder unverzweigt, und von Spinatwurzeln.
  3. Die Gesamttrockenmasse des fertigen Erzeugnisses, bestimmt durch Trocknen über Sand während 4 Stunden bei 105 °C, darf nicht unter 6 v. H. liegen bei einer Toleranz von höchstens 0,5 v. H.
  4. Der Sandgehalt beträgt höchstens 0,1 v. H. salzsäureunlöslicher Bestandteile in der Asche, bezogen auf das Fertigerzeugnis.
  5. Die Erzeugnisse erfüllen nach dem Auftauen (Temperatur zwischen 5 °C und 10 °C) nachstehende Bedingungen:
    aa) "Junger Spinat, ganze Blätter" weist bei der Begutachtung von 12 Proben zu je 300 g netto höchstens den nachstehend angeführten Besatz an schadhaften Stücken oder pflanzlichen Unreinheiten im Durchschnitt je Probe auf:
    Teilweise verfärbte oder gelbliche Blätter oder solche Blätter, die durch Krankheit oder Insekten gefleckt oder durchlöchert sind 15
    Faserige Blütenstengel 3
    Blütenknospen 2
    Wurzeln 1
    Kleine Teile von Unkraut und Stroh 15
    Großes Unkraut: Höchstlänge eines Stückes: 85 mm
    Gesamtlänge des gefundenen Unkrautes 300 mm

    bb) "Junger Spinat, geschnitten" weist je 5 g des Fertigerzeugnisses höchstens einen Besatz von 25 Blütenknospen auf.

E. Erbsen, tiefgefroren

1. Herstellung

  1. Markerbsen
    Frische gesunde unvollständig reife Erbsen der Spezies Pisum Sativum L. von den Sorten mit rundlichen Stärkekörnern.
    Es werden unterschieden:
    aa) unsortierte Markerbsen,
    bb) in frischem Zustand nach Größe sortierte Markerbsen.
    Die sortierten Erbsen haben in Millimetern ausgedrückt zur Zeit des Sortierens folgende Durchmesser:
    Sortierung 1 2 3 4 5

    Durchmesser bis 7,5 7,6 - 8,2 8,3 - 9,3 9,4 - 10,2 10,3 und darüber
  2. Palerbesen
    Frische gesunde unvollständig reife Erbsen der Spezies Pisum Sativum L. von den Sorten mit länglich-ovalen Stärkekörnern.
    Palerbsen sind in frischem Zustande nach Größe sortiert. Die sortierten Erbsen haben in Millimetern ausgedrückt zur Zeit des Sortierens folgende Durchmesser
    Sortierung 1 2 3 4 5

    Durchmesser bis 7,5 7,6 - 8,2 8,3 - 8,75 8,8 - 9,3 9,4 und darüber

Vorstehende Erzeugnisse werden auch unter Verwendung geringer geschmacklich nicht hervortretender Mengen von Zitronensäure, Ascorbinsäure und ihren Natriumsalzen hergestellt. Andere Zusätze werden kenntlich gemacht.

2. Bezeichnung

  1. Tiefgefrorene Markerbsen tragen die nachstehend aufgeführten Bezeichnungen, ergänzt durch den Hinweis "tiefgefroren":

    aa) für unsortierte Markerbsen: Junge Erbsen, extra zart (nicht größen-sortiert)

    bb) für sortierte Markerbsen

    für die 1. Sortierung:
    Junge Erbsen, extra fein - Markerbsen

    für die 2. Sortierung:
    Junge Erbsen, sehr fein - Markerbsen

    für die 3. Sortierung:
    Junge Erbsen, fein - Markerbsen

    für die 4. Sortierung:
    Junge Erbsen, mittelfein - Markerbsen

    für die 5. Sortierung:
    Gemüseerbsen - Markerbsen

    Eine Mischung von zwei oder mehreren Sortierungen trägt die Bezeichnung, die für die größte der mitverarbeiteten Sortierungen vorgeschrieben ist.

    Sortierte Markerbsen werden in zwei Qualitäten hergestellt, die sich durch die in Abschnitt 3b festgelegten Merkmale unterscheiden. Bei Markerbsen der zweiten Qualität wird die Bezeichnung ergänzt durch den Hinweis "Standard".

  2. Tiefgefrorene Palerbsen tragen die nachstehend aufgeführten Bezeichnungen, ergänzt durch den Hinweis "tiefgefroren":
    für die 1. Sortierung:
    Junge Erbsen, extra fein - Palerbsen

    für die 2. Sortierung:
    Junge Erbsen, sehr fein - Palerbsen

    für die 3. Sortierung:
    Junge Erbsen, fein - Palerbsen

    für die 4. Sortierung:
    Junge Erbsen, mittelfein - Palerbsen

    für die 5. Sortierung:
    Gemüseerbsen - Palerbsen

    Eine Mischung von zwei oder mehreren Sortierungen trägt die Bezeichnung, die für die größte mitverarbeitete Sortierung vorgeschrieben ist.

3. Qualitätsmerkmale

  1. Tiefgefrorene Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, frei von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen, von pflanzlichen Verunreinigungen und von Hülsenteilen.
  2. Tiefgefrorene Markerbsen weisen nach dem Auftauen und sachgerechten Kochen in den beiden Qualitätsstufen bei der Begutachtung von 12 Proben zu je 300 g netto höchstens den nachstehend angeführten Besatz im Durchschnitt je Probe auf:
      1. Qualität Standard-Qualität
    Prozentzahl der gelben Erbsen 2 4
    Gesamtprozentzahl der gelben, verfärbten, schlecht gefärbten, gefleckten und durch Insekten beschädigten Erbsen 5 10
    Prozentzahl der halben Erbsen, der Bruchstücke von Erbsen, der Samenschalen und Teile von Samenschalen1 10 15
    Zahl der Hülsenteile und pflanzlichen Fremdbestandteile 2 4

    Bei Markerbsen werden die erste und die Standardqualität außerdem nach dem Reifegrad mit Hilfe des Sinktestes unterschieden. Gemessen2 wird die Prozentzahl der von den Samenschalen befreiten Erbsen, die nach Einbringen in eine Salzlösung der folgenden Konzentration gesunken sind:

      1. Qualität Standard-Qualität
    Kochsalzgehalt der verwandten Lösung (g/100 g) 13 16
    Spezifisches Gewicht der verwandten Lösung 1,0933 1,1162
    Höchstprozentsatz der gesunkenen Erbsen (zwei halbe Erbsen zählen als eine ganze) 10 15
  3. Tiefgefrorene Palerbsen weisen nach sachgerechtem Kochen bei der Begutachtung von 12 Proben zu je 300 g netto in den einzelnen Sortierungen höchstens den nachstehend angeführten Besatz im Durchschnitt je Probe auf:
    Bezeichnung der Sortierung 1 2 3 4 5
    Prozentzahl der gelben Erbsen 1 2 3 4 4
    Gesamtprozentzahl der gelben, verfärbten, schlecht gefärbten, gefleckten und durch Insekten beschädigten Erbsen 5 5 10 15 15
    Prozentzahl der halben Erbsen und Bruchstücke von Erbsen, der Samenschalen und Teile von Samenschalen 1 10 10 15 20 20
    Zahl der pflanzlichen Fremdbestandteile und der Hülsenteile 2 2 3 4 4

.

  Anhang zu E 3b

Für die Durchführung des Sinktestes werden die Erbsen in Luft aufgetaut, bis sie eine Temperatur von rd. 20 °C erreicht haben (nicht gekocht) und die Samenschalen der Erbsenkörner vorsichtig mit der Hand entfernt. Anschließend füllt man Stichproben von je 50 Erbsen in ein 250 ml Becherglas, das bis zu einer Höhe von 5 cm mit einer Kochsalzlösung gefüllt ist. Die Lösung hat eine Temperatur von 20 °C und wird mit einem bei dieser Temperatur geeichten Aräometer auf das entsprechende spezifische Gewicht eingestellt. Nur Erbsen, die innerhalb von 10 Sekunden nach dem Eintauchen in die Salzlösung auf den Boden des Glases sinken, gelten als gesunkene Erbsen. Die Zeit vom Eintauchen der Erbsen bis zum Zählen der gesunkenen Erbsen wird abgestoppt. Wenn die Erbsen sich teilen, werden zwei Hälften als eine Erbse gezählt. Für jeden Sinktest ist die Salzlösung zu erneuern.

F. Dicke Bohnen, tiefgefroren

1. Herstellung

Frische gesunde nicht ausgereifte Kerne der Art Vicia faba L. ssp. faba var. faba.

Dicke Bohnen können in frischem Zustande nach ihrer Größe, z.B. durch ein Sieb, sortiert werden. Die Sieblochung weist bei runder Lochung einen Durchmesser von 19 mm und bei viereckiger Lochung eine Seitenlänge von 17 mm auf.

Tiefgefrorene Dicke Bohnen werden auch unter Verwendung geringer geschmacklich nicht hervortretender Mengen von Zitronensäure, Ascorbinsäure und/oder ihren Natriumsalzen hergestellt. Andere Zusätze werden kenntlich gemacht.

2. Bezeichnung

Tiefgefrorene Dicke Bohnen tragen die nachstehend aufgeführten Bezeichnungen, ergänzt durch den Hinweis "tiefgefroren":

  1. "Dicke Bohnen" oder "Große Bohnen"
  2. nach Abschnitt 1, gesiebte Bohnen:
    "Dicke Bohnen, fein"
    "Dicke Bohnen, klein" oder
    "Große Bohnen fein" "Große Bohnen, klein".

Dicke Bohnen werden in zwei Qualitäten hergestellt, die sich durch die in Abschnitt 3 b festgelegten Merkmale unterscheiden.

Bei Dicken Bohnen der zweiten Qualität (Standard-Qualität) wird die Bezeichnung ergänzt durch den Hinweis "II. Wahl".

3. Qualitätsmerkmale

  1. Tiefgefrorene Dicke Bohnen sind praktisch frei von halben Kernen, von Teilen von Kernen, von losgelösten Keimen, von Samenschalen oder Teilen von Samenschalen, von Bohnen, die zu weich oder zu hart sind, und von fleckigen Bohnen. Eine Packung Dicke Bohnen enthält nur Dicke Bohnen einer Zuchtsorte.
  2. Tiefgefrorene Dicke Bohnen weisen in den beiden Qualitätsstufen bei der Begutachtung von 10 Packungen je 300 g netto höchstens den nachstehend angeführten Besatz im Durchschnitt je Packung auf:
      1. Qualität Standard- Qualität (II. Wahl)
    Halbe oder zerbrochene Bohnen, Samenschalen oder Teile von Samenschalen 7 14
    Hülsenteile 3 4
    Verfärbte Bohnen und Bohnen anderer Sorten 4 8
    Fleckige Bohnen 3 6
    Gelbe Bohnen 1 4
    Mißfarbene Bohnen oder schwarze Bohnen 0 1

    Beschreibung der Fehler:

    Verfärbt sind Bohnen, deren Farbe für die verarbeitete Sorte nicht charakteristisch ist;

    mißfarbene oder schwarze Bohnen sind Bohnen, deren gesamte Oberfläche verfärbt oder von schwarzer Farbe ist;

    gelbe Bohnen sind Bohnen, deren gesamte Oberfläche von gelber Farbe ist;

    fleckige Bohnen sind Bohnen, die einen oder mehrere Flecken zeigen, deren Gesamtdurchmesser 5 mm übersteigt.

G. Rosenkohl, tiefgefroren

1. Herstellung

Aus frischen gesunden optimal reifen Seitenknospen von Brassica Oleracea L. var. Gemmifera Zenker, ganz, aber praktisch frei vom Stengel (Strunk).

Es werden unterschieden:

  1. unsortierter Rosenkohl,
  2. sortierter Rosenkohl, der in frischem Zustande nach folgenden Größen sortiert ist:
    Nr. 0- bis 22 mm Durchmesser
    Nr. 1 -22,1 bis 26 mm Durchmesser
    Nr. 2- 26,1 bis 32 mm Durchmesser
    Nr. 3-32,1 bis 36 mm Durchmesser
    Nr. 4- über 36 mm Durchmesser.

10 v. H. der Stückzahl dürfen der Sortierung mit dem nächst größeren Durchmesser angehören.

Tiefgefrorener Rosenkohl wird auch unter Verwendung geringer geschmacklich nicht hervortretender Mengen von Zitronensäure, Ascorbinsäure und/oder ihren Natriumsalzen hergestellt.

Andere Zusätze werden kenntlich gemacht.

2. Bezeichnung

Tiefgefrorener Rosenkohl trägt, wenn er unsortiert ist oder wenn mehr als zwei Sortierungsgrößen zusammengefaßt sind, den Hinweis: "nicht größensortiert".

Sortierter Rosenkohl trägt die nach Abschnitt 1b vorgesehene Sortierungsnummer.

Werden zwei benachbarte Größen vermischt, so wird das Erzeugnis nur als "Rosenkohl" bezeichnet.

Rosenkohl nach Abschnitt 1b Nr. 4 wird stets für sich und nur unter der Bezeichnung "Übergröße" in Großpackungen in Verkehr gebracht.

Alle Erzeugnisse tragen den zusätzlichen Hinweis "tiefgefroren". Tiefgefrorener Rosenkohl wird in zwei Qualitäten hergestellt, die sich durch die in Abschnitt 3b festgestellten Merkmale unterscheiden. Rosenkohl nach Abschnitt 1b Nr. 4 wird nicht als 1. Qualität in Verkehr gebracht. Bei tiefgefrorenem Rosenkohl der zweiten Qualität wird die Bezeichnung ergänzt durch den Hinweis "II. Wahl".

Tiefgefrorener Rosenkohl der 1. Qualität nach Abschnitt 1b Nr. 0 und 1 und ihre Mischungen können den Hinweis "klein" tragen. Im Falle der Mischung wird dann auf die Angabe der Sortierungsnummer verzichtet.

3. Qualitätsmerkmale

  1. Tiefgefrorener Rosenkohl, sortiert oder unsortiert, ist frei von fauligen Blättern. Der Rosenkohl darf unter Berücksichtigung der nachstehend aufgezählten Toleranzen nicht außen gelb, weich, beschädigt oder fleckig sein.
  2. Tiefgefrorener Rosenkohl hat nach dem Auftauen und sachgerechtem Kochen seine Form bewahrt, ist ausreichend fest und ganz und hat eine praktisch gleichmäßige Farbe.
    Bei der Begutachtung einer Probe von 10 Packungen zu je 300 g netto weist tiefgefrorener Rosenkohl im Durchschnitt je Probe höchstens die nachstehende Zahl von Mängeln auf:
    Kleinere Fehler: im ganzen 20
    Dabei sind alle an einem Exemplar ggf. festzustellenden verschiedenen

    Fehler zu zählen.

    1. Exemplare von gelber Farbe 10
    2. Exemplare fest, aber mit geöffneten äußeren Blättern 20
    3. Exemplare mit kleinen Flecken 2
    4. Exemplare mit kleinen Beschädigungen durch Insekten 5
    Größere Fehler: im ganzen 4
    1. Exemplare weich mit geöffneten Blättern im ganzen 2
    2. Exemplare mit großen Flecken 1
    3. Exemplare mit großen Beschädigungen durch Insekten 2
    kleinere und größere Fehler insgesamt 20
    Tiefgefrorener Rosenkohl, der den in diesem Abschnitt aufgeführten Qualitätsmerkmalen nicht entspricht, wird als "Rosenkohl, tiefgefroren, II. Wahl" in den Handel gebracht, wenn er bei der Begutachtung von 10 Packungen zu je 300 g netto insgesamt höchstens die nachstehende Zahl von Mängeln aufweist:
    1. Exemplare weich mit geöffneten Blättern 5
    2. Exemplare mit großen Flecken 3
    3. Exemplare mit großen Beschädigungen durch Insekten 4

    Beschreibung der Fehler:

    Gelber Rosenkohl ist ein Kohl, dessen Oberfläche zu mehr als 50 v. H. von gelber Farbe ist.

    Weicher Rosenkohl mit geöffneten Blättern ist ein Kohl ohne festes Herz aus geschlossenen Blättern.

    Rosenkohl mit kleinen Beschädigungen ist ein Kohl, der ein oder mehrere Löcher zeigt, deren Durchmesser größer als 2 mm und kleiner als 5 mm ist.

    Rosenkohl mit großen Beschädigungen ist ein Kohl, der ein oder mehrere Löcher zeigt, deren Gesamtdurchmesser größer als 5 mm ist.

    Rosenkohl mit kleinen Flecken ist ein Kohl, der einen oder mehrere Flecken von dunkler Farbe zeigt, die größer als 2 mm und kleiner als 5 mm sind.

    Rosenkohl mit großen Flecken ist ein Kohl, der einen oder mehrere Flecken von dunkler Farbe zeigt, deren Gesamtdurchmesser 5 mm überschreitet.

____________
*) Die Leitsätze bedürfen der Überarbeitung und Anpassung an bestehende Rechtsvorschriften.

1) Mehrere Bruchstücke die zusammen ein halbes Erbsenkorn oder eine Samenschale ergeben, zählen als ein Fehler

2) Die Arbeitsvorschriften sind im Anhang wiedergegeben

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(Stand: 26.03.2021)

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