umwelt-online: Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen (1)

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Regelwerk

Tabakrahmenübereinkommen
Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Vom 19. November 2004
(BGBl. II Nr. 36 vom 29.11.2004 S. 1538)
- Inkrafttreten -



Präambel

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens -

entschlossen, ihrem Recht auf Schutz der öffentlichen Gesundheit Priorität einzuräumen,

in der Erkenntnis, dass die Ausbreitung der Tabakepidemie ein weltweites Problem mit schwerwiegenden Folgen für die menschliche Gesundheit ist, das die weitestmögliche internationale Zusammenarbeit und die Mitwirkung aller Länder bei einem wirksamen, geeigneten und umfassenden internationalen Vorgehen erfordert,

unter Berücksichtigung der Sorge der internationalen Gemeinschaft über die verheerenden weltweiten gesundheitlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens,

ernstlich besorgt über die Zunahme des weltweiten Konsums und der weltweiten Herstellung von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen, insbesondere in Entwicklungsländern, sowie über die Belastung, die dies für die Familien, die Armen und die nationalen Gesundheitssysteme darstellt,

in der Erkenntnis, dass wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig bewiesen haben, dass Tabakkonsum und Passivrauchen zu Tod, Krankheit und Invalidität führen und dass tabakbedingte Krankheiten zeitlich verzögert nach dem Rauchen und anderen Formen des Gebrauchs von Tabakerzeugnissen auftreten,

ferner in der Erkenntnis, dass Zigaretten und bestimmte andere tabakhaltige Erzeugnisse technisch so konzipiert sind, dass sie Abhängigkeit schaffen und aufrechterhalten, dass viele der darin enthaltenen Verbindungen und der von ihnen erzeugte Rauch pharmakologisch wirksam, toxisch, mutagen und karzinogen sind, und dass Tabakabhängigkeit in den wichtigsten internationalen Krankheitsklassifikationen als Erkrankung separat eingestuft ist,

unter Berücksichtigung dessen, dass es eindeutige wissenschaftliche Beweise dafür gibt, dass Passivrauchen schon im Mutterleib ungünstige Bedingungen für die Gesundheit und Entwicklung des Kindes schafft,

tief besorgt über die weltweite Zunahme des Rauchens und anderer Formen des Tabakkonsums unter Kindern und Jugendlichen, insbesondere über das Rauchen in immer jüngerem Alter,

alarmiert durch die weltweite Zunahme des Rauchens und anderer Formen des Tabakkonsums unter Frauen und jungen Mädchen und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der vollen Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen der Gestaltung und Durchführung von Politik und der Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Strategien zur Eindämmung des Tabakkonsums,

tief besorgt über die weite Verbreitung des Rauchens und anderer Formen des Tabakkonsums unter indigenen Völkern,

ernstlich besorgt über die Wirkung aller Formen von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring, die darauf abzielen, zum Gebrauch von Tabakerzeugnissen zu ermuntern,

in der Erkenntnis, dass ein kooperatives Vorgehen nötig ist, um alle Formen des unerlaubten Handels mit Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen, einschließlich des Schmuggels, der unerlaubten Herstellung und der Fälschung, zu beseitigen,

unter Berücksichtigung dessen, dass die Eindämmung des Tabakgebrauchs auf allen Ebenen und insbesondere in Entwicklungsländern und Ländern mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen ausreichende finanzielle und technische Mittel erfordert, die dem derzeitigen und erwarteten Bedarf an Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums entsprechen,

in der Erkenntnis, dass es nötig ist, geeignete Mechanismen zum Umgang mit den langfristigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen erfolgreicher Strategien zur Verminderung der Nachfrage nach Tabak zu entwickeln,

eingedenk der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die Programme zur Eindämmung des Tabakgebrauchs mittel- und langfristig in manchen Entwicklungsländern und Ländern mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen mit sich bringen können, und in Erkenntnis ihres Bedarfs an technischer und finanzieller Unterstützung im Zusammenhang mit nationalen Strategien für eine nachhaltige Entwicklung,

im Bewusstsein der von vielen Staaten geleisteten wertvollen Arbeit zur Eindämmung des Tabakgebrauchs und in lobender Anerkennung der Führung der Weltgesundheitsorganisation sowie der Bemühungen anderer Organisationen und Organe des Systems der Vereinten Nationen und sonstiger internationaler und regionaler zwischenstaatlicher Organisationen bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs,

unter Betonung des besonderen Beitrags nichtstaatlicher Organisationen und anderer Mitglieder der Zivilgesellschaft, die keine Verbindung zur Tabakindustrie haben, einschließlich Berufsfachverbänden des Gesundheitswesens, Frauen- und Jugendverbänden, Umwelt- und Verbraucherschutzgruppen sowie akademischen Einrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, zu nationalen und internationalen Bemühungen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs und der entscheidenden Bedeutung ihrer Mitwirkung an nationalen und internationalen Bemühungen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs,

in der Erkenntnis, wie wichtig es ist, wachsam auf alle Versuche der Tabakindustrie zur Untergrabung oder Zunichtemachung von Bemühungen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu achten und sich über Tätigkeiten der Tabakindustrie auf dem Laufenden zu halten, die sich nachteilig auf die Bemühungen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs auswirken,

unter Hinweis auf Artikel 12 des am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem festgelegt ist, dass ein jeder ein Recht auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit hat,

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