Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
Bedarfsgegenständeverordnung
- Inhalt -
§ 1 Gleichstellung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verbotene Stoffe
§ 4 Zugelassene Stoffe
§ 5 Verbotene Verfahren
§ 6 Höchstmengen
§ 7 Verwendungsverbote
§ 8 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
§ 9 Warnhinweise
§ 10 Kennzeichnung, Nachweispflichten
§ 10a Kennzeichnung von Schuherzeugnissen
§ 11 Untersuchungsverfahren
§ 11a Besondere Vorschriften für die Einfuhr
§ 12 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Unberührtheitsklausel
§ 14 (Aufhebung von Vorschriften)
§ 15 (aufgehoben)
§ 16 Übergangsvorschriften
§ 17 (Inkrafttreten)
Anlage 1 Nicht zu verwendende Stoffe
Anlage 2
Teil A : Zellglasfolie ohne Lackbeschichtung
Teil B: Beschichtete Zellgalsfolie
Anlage 3 (aufgehoben)
Anlage 4 Nicht anzuwendenden Herstellungsverfahren
Anlage 5 Höchstmengen von Inhaltsstoffen
Anlage 5a Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge freisetzen dürfen
Anlage 6 Auf Lebensmittel übergehende Stoffe
Anlage 7 Warnhinweis
Anlage 8 (aufgehoben)
Anlage 9 Anzugebende Inhaltsstoffe
Anlage 10 zur Untersuchungsverfahren
Anlage 12 (aufgehoben)
Anlage 13 Vorläufiges Verzeichnis der Additive
(zu § 4 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2)
Anlage 14 Vorläufiges Verzeichnis der Additive
Tabelle 1 Verzeichnis der Monomere oder sonstigen Ausgangsstoffe, Farbmittel, Lösungsmittel, Photoinitiatoren oder anderen Additive
Tabelle 2 Verzeichnis der Pigmente, die zusätzlich zu Tabelle 1 bei der Bedruckung von in § 4 Absatz 7 Satz 4 bezeichneten Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen