Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
Bedarfsgegenständeverordnung
- Inhalt -
§ 1 Gleichstellung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verbotene Stoffe
§ 4 Zugelassene Stoffe
§ 5 Verbotene Verfahren
§ 6 Höchstmengen
§ 7 Verwendungsverbote
§ 8 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
§ 9 Warnhinweise
§ 10 Kennzeichnung, Nachweispflichten
§ 10a Kennzeichnung von Schuherzeugnissen
§ 11 Untersuchungsverfahren
§ 11a Besondere Vorschriften für die Einfuhr
§ 12 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Unberührtheitsklausel
§ 14 (Aufhebung von Vorschriften)
§ 15 (aufgehoben)
§ 16 Übergangsvorschriften
§ 17 (Inkrafttreten)
Anlage 1 Stoffe, die bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen
Anlage 2
Teil A Zellglasfolie ohne Lackbeschichtung
Teil B Beschichtete Zellglasfolie
Anlage 3 (aufgehoben)
Anlage 4 Verfahren, die beim Herstellen bestimmter Bedarfsgegenstände nicht angewendet werden dürfen
Anlage 5 Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge enthalten dürfen
Anlage 5a Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge freisetzen dürfen
Anlage 6 Bedarfsgegenstände, von denen bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge auf Lebensmittel übergehen dürfen
Anlage 7 Bedarfsgegenstände, die mit einem Warnhinweis versehen sein müssen
Anlage 8 (aufgehoben)
Anlage 9 Bedarfsgegenstände, bei denen bestimmte Inhaltsstoffe anzugeben sind
Anlage 10 Verfahren zur Untersuchung bestimmter Bedarfsgegenstände
Anlage 12 (aufgehoben)
Anlage 13 Vorläufiges Verzeichnis der Additive
(zu § 4 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2)
Anlage 14 Vorläufiges Verzeichnis der Additive
Tabelle 1 Verzeichnis der Monomere oder sonstigen Ausgangsstoffe, Farbmittel, Lösungsmittel, Photoinitiatoren oder anderen Additive
Tabelle 2 Verzeichnis der Pigmente, die zusätzlich zu Tabelle 1 bei der Bedruckung von in § 4 Absatz 7 Satz 4 bezeichneten Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen