Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände,
LMKV
- Inhalt -
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
s § 1 Anwendungsbereich
§ 2 Unberührtheitsklausel
§ 3 Kennzeichnungselemente
§ 4 Verkehrsbezeichnung
§ 5 Begriffsbestimmung der Zutaten
§ 6 Verzeichnis der Zutaten
§ 7 Mindesthaltbarkeitsdatum
§ 7a Verbrauchsdatum
§ 7b Vorhandener Alkoholgehalt
§ 8 Mengenkennzeichnung von Zutaten
Zweiter Abschnitt
Spezielle Vorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 9 Bestimmte Lebensmittel mit bestimmten geographischen Angaben
§ 9a Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
Dritter Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Vierter Abschnitt
§ 10a Übergangsregelungen
Anlage 1 Zutaten, die mit dem Namen ihrer Klasse angegeben werden können, wenn sie Zutat eines anderen Lebensmittels sind
Anlage 2 Klassen von Zutaten, bei denen die aufgeführten Bezeichnungen verwendet werden müssen
Anlage 3 Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können