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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XXI/1. Bedarfsgegenstände aus Natur- und Synthesekautschuk im Lebensmittelkontakt
Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.02.2023 -
(Quelle: www.bfr.bund.de)
1. Vorbemerkungen
Die Empfehlung XXI. Bedarfsgegenstände auf Basis von Natur- und Synthesekautschuk ist zu beachten.
Entsprechend den in der Praxis vorkommenden unterschiedlichen Verwendungsbedingungen werden die Bedarfsgegenstände aus Natur- und Synthesekautschuk in vier Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1: | Langzeitkontakt |
Kategorie 2: | mittlere Kontaktzeit |
Kategorie 3: | Kurzzeitkontakt |
Kategorie 4: | unbedeutender Kontakt. |
2. Kategorien und Prüfbedingungen
Ob die angegebenen Prüfbedingungen bei längerem Kontakt und/oder bei höheren Temperaturen ausreichend sind, kann über den Arrhenius-Zusammenhang überprüft werden, der die Abhängigkeit der Migrationsgeschwindigkeit von Stoffen aus Polymeren von der Temperatur beschreibt. Daraus lässt sich die vereinfachte Regel ableiten, dass eine Erhöhung der Temperatur um 10 °C zu einer Verdopplung der Migrationsgeschwindigkeit führt. 1
Bei Prüfzeiten von 24 Stunden oder weniger ist die Einhaltung der Temperatur im Lebensmittel bzw. Lebensmittelsimulanz zu überprüfen.
2.1 Kategorie 1
2.1.1 Definition
Zu dieser Kategorie gehören Bedarfsgegenstände, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch länger als 24 Stunden bis zu mehreren Monaten mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Beispiele:
2.1.2 Prüfung der Migration
Prüfbedingungen: 10 Tage bei 40 °C.
Der Kontakt bei höheren Temperaturen (Kurzzeiterhitzung, Sterilisation u. ä.) in Verbindung mit einer langfristigen Lagerung bei Raumtemperatur ist nicht in einer eigenen Kategorie erfasst, weil die unter diesen Bedingungen stattfindenden Übergänge im allgemeinen nicht größer sind als diejenigen, die im 10-Tage-Versuch bei 40°C ermittelt werden.
2.2 Kategorie 2
2.2.1 Definition
In diese Kategorie sind Bedarfsgegenstände eingeordnet, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch bis höchstens 24 Stunden mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen.
Beispiele:
2.2.2 Prüfung der Migration
Prüfbedingungen: 24 Stunden bei 40 °C
2.3.1 Definition
In diese Kategorie sind Bedarfsgegenstände eingruppiert, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch höchstens 10 Minuten lang mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen (Kurzzeitkontakt).
Beispiele:
(Stand: 06.07.2023)
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