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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
I. Weichmacherhaltige Hochpolymere
Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.01.2012 -
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 2/2012 S. 291)
Der Zusatz von Weichmachern zu Hochpolymeren bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen aus Kunststoff im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches muss den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entsprechen, soweit die Stoffe dort bereits erfasst sind.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
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(Stand: 23.09.2024)
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