Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Rindfleischetikettierungsgesetz und dem Fischetikettierungsgesetz
- Baden-Württemberg -
Vom 3. Mai 2010
(GBl. Nr. 8 vom 25.05.2010 S. 414)
Auf Grund von § 4 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313, 314) wird verordnet:
Zuständige Stellen für die Überwachung nach
in der jeweils geltenden Fassung sind die unteren Verwaltungsbehörden.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Zuständigkeiten nach dem Rindfleischetikettierungsgesetz vom 14. Juni 2002 (GBl. S. 262), geändert durch Verordnung vom 11. März 2009 (GBl. S. 156), außer Kraft.
ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion