Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände


FischHV
- Inhalt -

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Definitionen

Abschnitt 2
Anforderungen an Fischereierzeugnisse

Unterabschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Fischereierzeugnisse

§ 3 Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen

§ 4 Herstellen und Behandeln von Fischen und Fischereierzeugnissen

Unterabschnitt 2
Besondere Anforderungen an Fischereierzeugnisse

§ 5 Herstellen und Behandeln von Fischereierzeugnissen auf Fabrikschiffen und Fischereifahrzeugen

§ 7 Anlandung von Fischereierzeugnissen und Behandeln von Fischereierzeugnissen in Großhandelsmärkten und Versteigerungshallen

§ 8 Herstellen und Behandeln von Fischereierzeugnissen in Betrieben und Umpackzentren, Beförderung

§ 9 Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen

§ 10 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise

Abschnitt 3
Anforderungen an lebende Muscheln

§ 11 Inverkehrbringen von lebenden Muscheln

§ 12 Muschelerzeugungs- und Umsetzungsgebiete und Anforderungen für lebende Muscheln aus diesen Gebieten

§ 13 Kennzeichnung von lebenden Muscheln

§ 14 Registrierscheine

§ 15 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise

Abschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen für Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln

§ 16 Verkehrsverbote

§ 17 Verfahren zur Probenahme und Untersuchung

§ 18 Mittel zur Desinfektion

Abschnitt 5
Zulassung und Registrierung

§ 19 Zulassung von Fabrikschiffen, Betrieben, Großhandelsmärkten, Versteigerungshallen sowie von Versand- und Reinigungszentren

§ 20 Registrierung von Umpackzentren und Gefrierschiffen

Abschnitt 6
Verbringen und Einfuhr

§ 21 Verbringen von Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder mit Ursprung in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 22 Einfuhr aus Drittländern

§ 23 Für die Einfuhr zugelassene Einrichtungen

§ 23a Für die Einfuhr registrierte Gefrierschiffe

Abschnitt 7
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 24 Straftaten

§ 25 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 26 Übergangsregelung

Anlage 1
Fischereierzeugnisse

Kapitel 1 Anforderungen an Fabrikschiffe

Kapitel 2 Anforderungen an Fischereifahrzeuge

Kapitel 3 Anforderungen an die Anlandung, an Großhandelsmärkte, Versteigerungshallen und an das Personal

Kapitel 4 Anforderungen an Betriebe

Kapitel 5 Anforderungen an die Herstellung und an Behandlungsverfahren von Fischereierzeugnissen in Betrieben und an das Personal

Kapitel 6 Verpackung, Lagerung und Beförderung

Anlage 2
Lebende Muscheln

Kapitel 1 Anforderungen an Erzeugungsgebiete

Kapitel 2 Anforderungen an die Ernte und die Beförderung von lebenden Muscheln zu einem Versandzentrum, einem Reinigungszentrum, einem Umsetzungsgebiet oder einem Betrieb

Kapitel 3 Anforderungen an das Umsetzen lebender Muscheln

Kapitel 4 Anforderungen an Versand- und Reinigungszentren und an das Personal

Kapitel 5 Anforderungen an lebende Muscheln

Kapitel 6 Verpackung und Lagerung

Kapitel 7 Beförderung vom Versandzentrum

Anlage 3
Probenahme und Untersuchung

Kapitel 1 Untersuchung auf Histamin

Kapitel 2 Untersuchung auf Algentoxine

Kapitel 3 Untersuchung auf flüchtige basenstickstoffe (TVB-N)

Anlage 4
Warenuntersuchung und Laboruntersuchung von Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln bei der Einfuhr