Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
FertigPackV
- Inhalt -
Erster Abschnitt
Verbindliche Standardisierung und Maßbehältnisse
§ 1 Verbindliche Werte für Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Lebensmitteln
§ 2 Maßbehältnisse
§ 3 Genauigkeitsanforderungen an Maßbehältnisse
§ 4 Herstellerzeichen
§ 5 (aufgehoben)
Zweiter Abschnitt
Füllmengenkennzeichnung von Fertigpackungen
§ 6 Kennzeichnung der Füllmenge
§ 7 Kennzeichnung der Füllmenge bei Fertigpackungen mit bestimmten Erzeugnissen
§ 8 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit Lebensmitteln
§ 9 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit anderen Erzeugnissen
§ 10 Befreiung von der Füllmengenkennzeichnung
§ 11 Abtropfgewicht
§§ 12 bis 18 (aufgehoben)
§ 18 Art und Weise der Füllmengenangabe
§ 19 (aufgehoben)
§ 20 Schriftgröße
§ 21 EWG-Zeichen für Fertigpackungen
Dritter Abschnitt
Füllmengen von Fertigpackungen
§ 22 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
§ 22a Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung des Abtropfgewichts
§ 23 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
§ 24 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Stückzahl
§ 25 Minusabweichungen bei bestimmten Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
§ 26 Bezugstemperatur
§ 27 Kontrollmeßgeräte und Aufzeichnungen
§ 28 Verwendung von Meßgeräten
§ 29 Herstellerangabe
Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder Liter
§ 30 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter
§ 31 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder Liter
Fuenfter Abschnitt
Offene Packungen, unverpackte Backwaren und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
§ 31a Offene Packungen
§ 32 Unverpackte Backwaren
§ 33 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
Sechster Abschnitt
Ausnahmen, Nachschau, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 33a Ausnahmen
§ 34 Nachschau
§ 35 (aufgehoben)
§ 36 (aufgehoben)
§ 37 Übergangsvorschriften
§ 38 (aufgehoben)
§ 39 (Inkrafttreten,; abgelöste Vorschriften)
Anlage 1 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
Anlage 2 (aufgehoben)
Anlage 3 (aufgehoben)
Anlage 4a Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
1. Ort der Prüfung
2. Umfang der Prüfung
3. Feststellung der Losgröße
4. Umfang der Stichproben
5. Bestimmung der Füllmengen
6. Zusätzliche Feststellungen
7. Feststellung des Mittelwertes
8. Feststellung der Einhaltung der zulässigen Minusabweichungen
9. Nachschau
10. Unverpackte Backwaren und Verkaufseinheiten gleichen Gewichts ohne Umhüllung
Anlage 4b Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
1. Ort der Prüfung
2. Umfang der Prüfung
3. Feststellung der Losgröße
4. Umfang der Stichproben
5. Bestimmung der Füllmengen
6. Zusätzliche Feststellungen
7. Feststellung des Mittelwertes
8. Feststellung der Einhaltung der zulässigen Minusabweichungen
9. Verkaufseinheiten gleicher Länge oder gleicher Fläche ohne Umhüllung
Anlage 5 Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden
1. Ort der Prüfung
2. Entnahme der Zufallsstichprobe
3. Messung des Volumens der Flaschen der Stichprobe
4. Auswertung der Ergebnisse
Anlage 6 (weggefallen)
Anlage 7 Geeignete Kontrollmeßgeräte im Sinne des § 27 und geeignete Waagen im Sinne des § 31 der Fertigpackungsverordnung
Anlage 8 Zeichen nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b