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Änderungstext
Bekanntmachung der Änderung von Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches
Vom 11. März 2021
(BAnz. AT vom 06.04.2021 B2)
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 41. Plenarsitzung am 20. November 2020 folgende Änderung von Leitsätzen beschlossen:
Diese Änderung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, der zuletzt durch Artikel 67 Nummer 6 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.
Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse
Die Neufassung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse vom 25. November 2015 (BAnz AT 23.12.2015 B4, GMBl 2015 S. 1357), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 23. September 2020 (BAnz AT 29.10.2020 B4, GMBl 45/2020, S. 971) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Abschnitt II wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 2.222.1 wird die Überschrift wie folgt gefasst:
alt | neu |
Lyoner, Schinkenwurst, Norddeutsche Mortadella, Pariser Fleischwurst, Rheinische Fleischwurst, Frankfurter Fleischwurst, Kalbfleischwurst, Kalbfleischkäse, Breslauer, Sardellenwurst | Lyoner, Schinkenwurst, (Norddeutsche) Mortadella, Pariser Fleischwurst, Rheinische Fleischwurst, Frankfurter Fleischwurst, Kalbfleischwurst, Kalbfleischkäse, Breslauer, Sardellenwurst |
2. In Nummer 2.223.1 wird die Überschrift und Absatz 2 wie folgt gefasst:
alt | neu |
Bayerische Bierwurst, Göttinger, Blasenwurst, Kochsalami, Tiroler, Krakauer, Jagdwurst (süddeutsche Art), Celler Gekochte
Besondere Merkmale: |
Bayerische Bierwurst, Göttinger, Blasenwurst, Kochsalami, Tiroler, Krakauer, Jagdwurst süddeutsche Art, Celler Gekochte
Besondere Merkmale: |
3. In Nummer 2.223.2 wird die Überschrift wie folgt gefasst:
alt | neu |
Jagdwurst norddeutsche Art, Grobe Schinkenwurst, Gefüllte Schweinsbrust, Gefüllter Schweinsfuß, Gefüllter Schweinskopf, Grobe Lyoner, Stuttgarter, Bierwurst, Hildesheimer, Grobe Stadtwurst, Nürnberger Stadtwurst, Frühstücksfleisch, Stuttgarter Leberkäs(e), Römerbraten, Wienerbraten, Bierkugel, Senatorenwurst | Jagdwurst (norddeutsche Art), Grobe Schinkenwurst, Gefüllte Schweinsbrust, Gefüllter Schweinsfuß, Gefüllter Schweinskopf, Grobe Lyoner, Stuttgarter, Bierwurst, Hildesheimer, Grobe Stadtwurst, Nürnberger Stadtwurst, Frühstücksfleisch, Stuttgarter Leberkäs(e), Römerbraten, Wienerbraten, Bierkugel, Senatorenwurst |
4. Nummer 2.231 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Kochstreichwürste
In Leberwürsten und Leberpasteten beträgt der Leberanteil je nach Ausgangsmaterial und Herstellungsverfahren zwischen 10 % und 30 %. In einzelnen Fällen kann der Leberanteil auch höher, bei bestimmten, in den Leitsätzen aufgeführten Sorten, auch darunter liegen. Wird die Tierart, eine vergleichbare Angabe oder "Kalb-" in der Bezeichnung des Lebensmittels in direkter Verbindung mit Leber genannt (z.B. Gänseleberwurst, Kalbsleberwurst, Wildleberwurst, Geflügelleberwurst), so stammt der Leberanteil zu mehr als 50 % vom Kalb/Jungrind bzw. von den genannten Tierarten. Sofern sich die Tierart(en)kennzeichnung auf den Fleischanteil bezieht, wird dies in der Bezeichnung des Lebensmittels kenntlich gemacht (z.B. Kalbfleisch-Leberwurst). |
Kochstreichwürste |
(Stand: 20.04.2021)
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