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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung

Vom 10. Mai 2024
(BGBl. I Nr. 156 vom 16.05.2024)


Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), auf Grund

Artikel 1

Die GAPInVeKoS-Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BAnz AT 19.12.2022 V1), die zuletzt durch Artikel 1a der Verordnung vom 17. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 281) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
GAPInVeKoS-Verordnung
Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
"GAPInVeKoSV - GAPInVeKoS-Verordnung
Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems".

2. § 2 Absatz 5 Nummer 3 wie folgt gefasst:

alt neu
3. die Bekanntmachung der in § 11 Absatz 2 Nummer 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung bezeichneten Hanfsorten, "3. die Bekanntmachung der Hanfsorten, deren Anbau dazu führt, dass für eine Fläche, auf der sie angebaut werden, Direktzahlungen gewährt werden dürfen oder nicht gewährt werden dürfen,"

3. § 10 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "in § 8 Nummer 1 bis 6" durch die Wörter "in § 8 Nummer 1 bis 7" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 werden nach den Wörtern " § 8 Nummer 1 bis 5" die Wörter "und Nummer 7" eingefügt.

bb) Satz 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Wörter "für das Jahr 2023" werden gestrichen.

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(Stand: 23.05.2024)

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