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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und des Weinrechts
- Schleswig-Holstein -
Vom 8. Dezember 2020
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 22 vom 23.12.2020 S. 1048)
Aufgrund des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 508), in Verbindung mit § 4 Nummer 4 Buchstabe b der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 697), verordnet das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz:
1. Die Verordnungsüberschrift erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und des Weinrechts | "Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und des Weinrechts (LMBuaVwGebVO)" |
2. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Die Tarifstellengruppe 1.3 wird gestrichen.
b) In der Tarifstelle 1.4.1 wird die Angabe "Artikel 79 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c oder Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a" durch die Angabe "Artikel 44" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 202683
ENDE |
(Stand: 14.01.2021)
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