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SächsKCanVO - Sächsische Konsumcannabisverordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zum Konsumcannabisgesetz
- Sachsen -
Vom 18. Juni 2024
(SächsGVBl. Nr. 8 vom 29.07.2024 S. 644)
§ 1 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständige Behörde im Sinne des Konsumcannabisgesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2), in der jeweils geltenden Fassung.
§ 2 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Die der Staatsregierung durch § 33 Absatz 3 Satz 1 des Konsumcannabisgesetzes erteilte Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt übertragen.
ENDE |
(Stand: 06.08.2024)
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