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VwV Arzneimittelrisiko
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Maßnahmen bei Arzneimittelrisiken
Vom 12. Juli 2006
(ABl. Nr. 33 vom 17.08.2006 S. 730)
I. Grundsätze
mit Ausnahme bei Arzneimitteln menschlicher Herkunft. Satz 1 gilt, sofern die betreffenden Betriebe und Einrichtungen ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben.
II. Arzneimittelrisiken
III. Informationswege (Alarmplan)
(Stand: 17.02.2021)
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