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TierHaltKennzZuVO - Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über Zuständigkeiten nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
- Baden-Württemberg -
Vom 30. Oktober 2024
(GBl. Nr. 90 vom 04.11.2024)
Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung zuständige Behörde im Sinne des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220) in der jeweils geltenden Fassung.
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(Stand: 20.01.2025)
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