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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten der Landesbehörden
nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und weiteren Vorschriften

Vom 10. April 2008
(GVBl. Nr. 10 vom 22.05.2008 S. 138)


Auf Grund des § 9 Abs. 2 und 4 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186) in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten der Landesbehörden nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und weiteren Vorschriften vom 12. Juli 2006 (GVBl. II S. 286) verordnet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Minister des Innern:

Artikel 1

Die Verordnung über die Zuständigkeiten der Landesbehörden nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und weiteren Vorschriften vom 12. Juli 2006 (GVBl. II S. 286) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden die Wörter "der Landesbehörden" gestrichen und nach dem Wort "Futtermittelgesetzbuch" ein Komma sowie die Wörter "dem Verbraucherinformationsgesetz" eingefügt.

2. In § 1 Abs. 1 Nr. 5 werden das Komma gestrichen und der anschließende Halbsatz durch die Wörter "bei besonderer landespolitischer Bedeutung." ersetzt.

3. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "Artikel 11" durch die Angabe "Artikel 12" ersetzt.

b) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

alt neu
 5. die Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen über die erstmalige Einfuhr von kosmetischen Mitteln nach § 5d Abs. 1 der Verordnung über kosmetische Mittel sowie "5. die Entgegennahme und Weiterleitung von Mitteilungen über Orte der Herstellung sowie über Orte der erstmaligen Einfuhr kosmetischer Mittel nach § 5d Abs. 1 der Verordnung über kosmetische Mittel,"

c) In Nummer 6 wird der Punkt durch das Wort "sowie" ersetzt.

d) Nach Nummer 6 wird die Nummer 7 angefügt.

4. Nach § 2 wird der § 3 eingefügt.

5. Die bisherigen §§ 3, 4 und 5 werden die § § 4, 5 und 6.

Artikel 2

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