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Änderungstext
Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Vom 9. März 2023
(BGBl. I Nr. 66 vom 15.03.2023)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund
Artikel 1
TAMKatV - Tierarzneimittel-Kategorisierungsverordnung
Verordnung über Einteilungskriterien für die Kategorien der Apothekenpflicht oder Freiverkäuflichkeit von Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
- wie eingefügt -
Artikel 2
TAMWHV - Tierarzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Tierarzneimitteln und Wirkstoffen
- wie eingefügt -
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 230523
ENDE |
(Stand: 20.03.2023)
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