Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht
Vom 2. Januar 2023
(BGBl. Nr. 3 vom 06.01.2023)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund
Artikel 1
Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung
Verordnung über die Verwendung antibiotisch wirksamer Arzneimittel
- wie eingefügt -
Artikel 2
Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
§ 2 der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird das Wort "Fertigarzneimittel" durch das Wort "Tierarzneimittel" ersetzt.
2. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
2. entsprechend der dem Fertigarzneimittel beiliegenden Gebrauchsinformation angewendet werden. | "2. entsprechend der jeweiligen Zulassungsbedingungen angewendet werden." |
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft
ENDE |
(Stand: 12.01.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion