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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht

Vom 2. Januar 2023
(BGBl. Nr. 3 vom 06.01.2023)



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund

Artikel 1
Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung
Verordnung über die Verwendung antibiotisch wirksamer Arzneimittel

- wie eingefügt -

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 2 der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 wird das Wort "Fertigarzneimittel" durch das Wort "Tierarzneimittel" ersetzt.

2. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
2. entsprechend der dem Fertigarzneimittel beiliegenden Gebrauchsinformation angewendet werden. "2. entsprechend der jeweiligen Zulassungsbedingungen angewendet werden."

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft

  1. die Tierarzneimittel-Prüfrichtlinienverordnung vom 18. Februar 2010 (BGBl. I S. 130),
  2. die AMG-Blauzungenkrankheit-Ausnahmeverordnung vom 7. April 2008 (BGBl. I S. 721),
  3. die Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung vom 18. Juni 2014 (BGBl. I S. 797) und
  4. die Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1380).
ENDE

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(Stand: 12.01.2023)

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