Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Neufassung der Anlage I zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport/des Anhangs zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping

Vom 14. Dezember 2021
(BGBl II Nr. 26 vom 17.12.2021 S. 1246)


Die Konferenz der Vertragsparteien des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (BGBl. 2007 II S. 354, 355, 376) hat die Änderung der Anlage I des Übereinkommens beschlossen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Der Anhang zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping (BGBl. 1994 II S. 334, 335, 346) ist ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geändert worden.

Die Neufassung der Anlage I des Übereinkommens von 2005 sowie die Neufassung des Anhangs des Übereinkommens von 1989 werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 29. März 2021 (BGBl. II S. 311).

WELT-ANTI-DOPING-CODE

INTERNATIONALER STANDARD
VERBOTSLISTE

2022

(Übersetzung)

Gültig ab 1. Januar 2022 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis

Die Auflistung der Beispiele von Krankheiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zu allen Zeiten verbotene Stoffe1) und Methoden

S0 Nicht zugelassene Stoffe

S1 Anabole Stoffe

Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel männlichem Hypogonadismus enthalten sein.

S2 Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Anämie, männlichem Hypogonadismus oder Wachstumshormonmangel enthalten sein.

S3 Beta-2-Agonisten

Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen enthalten sein.

S4 Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren

Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Brustkrebs, Diabetes, Unfruchtbarkeit (weibliche) oder polyzystischem Ovarialsyndrom enthalten sein.

S5 Diuretika und Maskierungsmittel

Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Herzversagen oder Bluthochdruck enthalten sein.

M1 - M2 - M3 Verbotene Methoden

Innerhalb des Wettkampfes verbotene Stoffe und Methoden

S6 Stimulanzien

Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Anaphylaxie, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder Erkältungs- und Grippesymptomen enthalten sein.

S7 Narkotika

Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Schmerzen, einschließlich aufgrund von Verletzungen des Bewegungsapparats, enthalten sein.

S8 Cannabinoide

S9 Glucocorticoide

Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Allergien, Anaphylaxie, Asthma oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen enthalten sein.

In bestimmten Sportarten verbotene Stoffe

P1 Betablocker

Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Herzversagen oder Bluthochdruck enthalten sein.

Index


alt neu
Verbotsliste 2021

Welt-Anti-Doping-Code

Gültig ab 1. Januar 2021

Einleitung

Die Verbotsliste ist ein verbindlicher Internationaler Standard im Rahmen des Welt-Anti-Doping-Programms.

Die Liste wird nach einem umfassenden von der WADa durchgeführten Konsultationsverfahren jährlich aktualisiert. Die Liste tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird von der WADa weitergeführt und in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend.

Begriffe, die in dieser Liste verbotener Stoffe und verbotener Methoden verwendet werden:

Innerhalb des Wettkampfes verboten

Sofern die WADa für eine bestimmte Sportart keinen anderen Zeitraum zugelassen hat, beginnt der Zeitraum "innerhalb des Wettkampfes" grundsätzlich kurz vor Mitternacht (um 23:59 Uhr) am Tag vor einem Wettkampf, für den der Athlet aufgestellt ist, und endet mit dem Ende dieses Wettkampfes und des Probenahmeverfahrens.

Zu allen Zeiten verboten

Dies bedeutet, dass der Stoff oder die Methode entsprechend der Begriffsbestimmung im Code innerhalb und außerhalb des Wettkampfes verboten ist.

Spezifisch und nichtspezifisch

Nach Artikel 4.2.2 des Welt-Anti-Doping-Codes gelten "für die Zwecke der Anwendung des Artikels 10 [...] alle verbotenen Stoffe als spezifische Stoffe mit Ausnahme derjenigen, die in der Verbotsliste anders gekennzeichnet sind. Eine verbotene Methode gilt nicht als spezifische Methode, es sei denn, sie ist in der Verbotsliste ausdrücklich als spezifische Methode gekennzeichnet." Nach dem Kommentar zu dem Artikel sollen "die in Artikel 4.2.2 genannten spezifischen Stoffe und Methoden [...] auf keinen Fall als weniger wichtig oder weniger gefährlich als andere Dopingstoffe oder -methoden angesehen werden. Es handelt sich dabei einfach um Stoffe und Methoden, bei denen die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass ein Athlet sie für andere Zwecke als die Leistungssteigerung eingenommen beziehungsweise angewendet hat."

Suchtstoffe2)

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(Stand: 04.05.2022)

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