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Änderungstext
Bekanntmachung der Neufassung der Anlage I zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport/ des Anhangs zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping
Vom 18. Dezember 2020
(BGBl II Nr. 24 vom 29.12.2020 S. 1318)
Die Konferenz der Vertragsparteien des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (BGBl. 2007 II S. 354, 355, 376) hat die Änderung der Anlage I des Übereinkommens beschlossen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Der Anhang zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping (BGBl. 1994 II S. 334, 335, 346) ist ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geändert worden.
Die Neufassung der Anlage I des Übereinkommens von 2005 sowie die Neufassung des Anhangs des Übereinkommens von 1989 werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. August 2020 (BGBl. II S. 714).
WELT-ANTI-DOPING-CODE
INTERNATIONALER STANDARD
VERBOTSLISTE
2021
(Übersetzung)
Die Liste tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Die Auflistung der Beispiele von Krankheiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zu allen Zeiten verbotene Stoffe1) und Methoden
S0 Nicht zugelassene Stoffe
S1 Anabole Stoffe
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel männlichem Hypogonadismus enthalten sein.
S2 Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Anämie, männlichem Hypogonadismus oder Wachstumshormonmangel enthalten sein.
S3 Beta-2-Agonisten
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen enthalten sein.
S4 Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Brustkrebs, Diabetes, Unfruchtbarkeit (weibliche) oder polyzystischem Ovarialsyndrom enthalten sein.
S5 Diuretika und Maskierungsmittel
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Herzversagen oder Bluthochdruck enthalten sein.
M1 - M2 - M3 Verbotene Methoden
Innerhalb des Wettkampfes verbotene Stoffe und Methoden
S6 Stimulanzien
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Anaphylaxie, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder Erkältungs- und Grippesymptomen enthalten sein.
S7 Narkotika
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Schmerzen, einschließlich aufgrund von Verletzungen des Bewegungsapparats, enthalten sein.
S8 Cannabinoide
S9 Glucocorticoide
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Allergien, Anaphylaxie, Asthma oder chronischentzündlichen Darmerkrankungen enthalten sein.
In bestimmten Sportarten verbotene Stoffe
P1 Betablocker
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Herzversagen oder Bluthochdruck enthalten sein.
Index
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Stoffe und Methoden, die zu allen Zeiten (in und außerhalb von Wettkämpfen) verboten sind
In Einklang mit Artikel 4.2.2 des Welt-Anti-Doping-Codes gelten alle verbotenen Stoffe1 als "spezifische Stoffe" mit Ausnahme der Stoffe in den Klassen S1, S2, S4.4, S4.5 und S6.a sowie der verbotenen Methoden M1, M2 und M3. Verbotene Stoffe S0. Nicht zugelassene Stoffe Pharmakologisch wirksame Stoffe, die in den folgenden Abschnitten der Verbotsliste nicht aufgeführt und derzeit nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen sind (zum Beispiel Arzneimittel in der präklinischen oder klinischen Entwicklung beziehungsweise Arzneimittel, deren Entwicklung eingestellt wurde, Designerdrogen, nur für die Anwendung bei Tieren zugelassene Stoffe), sind zu jeder Zeit verboten. S1. Anabole Stoffe Anabole Stoffe sind verboten. 1. Anabol-androgene Steroide (AAS)
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(Stand: 14.01.2021)
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