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Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
Vom 17. Juli 2015
(BGBl. I Nr. 31 vom 24.07.2015 S. 1380)
Es verordnen
Artikel 1
Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben
Artikel 2
Tierhalter-Arzneimittelanwendungs und Nachweisverordnung
Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
Artikel 3
Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung
Nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der DIMDI-Arzneimittelverordnung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 140), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192) geändert worden ist, wird folgender Satz eingefügt:
"Abweichend von Satz 3 kann die Bereitstellung zum Abruf auch die Aufschlüsselung nach den Ziffern der Postleitzahl der Anschrift des jeweiligen Tierarztes erfassen, sofern jederzeit sichergestellt ist, dass die Daten
werden."
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
( 1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
( 2) Gleichzeitig tritt die Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung vom 20. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3450, 3453) außer Kraft.
ID: 15/0969
ENDE |
(Stand: 23.07.2018)
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